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ITALIEN:
Neue Regulierungsvorgaben für Terna
Der italienische Ministerrat hat anlässlich der Verabschiedung  des neuen Rahmengesetzes für den Energiesektor eine Bestimmung eingeführt, wonach die staatliche Netzgesellschaft Terna SpA keine Kraftwerke oder andere Vorrichtungen zur Stromerzeugung betreiben und auch keinen Strom verkaufen darf.
 
Erlaubt ist lediglich der Bau von Wasserkraftwerken und Stromspeichern; dies aber auch nur dann, wenn die Ausschreibung der dazugehörigen Bauarbeiten erfolglos geblieben ist. In diesen Fällen muss der Bau von den Behörden als unbedingt notwendig eingestuft und das Bauwerk sofort nach Fertigstellung zum Verkauf an Privatfirmen  angeboten werden. Die Einführung eines ausdrücklichen Verbotes...

 
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Mittwoch, 01.06.2011, 11:48 Uhr