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WÄRMENETZ:
Neue Regelungen für Wärmenetze
Das geänderte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht unter anderen nun auch eine differenzierte Wärmenetzförderung vor.
Für Wärmenetze, die die Abnehmenden zu mindestens 75 % mit Wärme aus KWK-Anlagen versorgen oder zu 75 % mit einer Kombination
aus Wärme aus KWK-Anlagen, Wärme aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme beträgt der Fördersatz 40 %. Analog
bei 50 % beträgt der Fördersatz 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten, teilte der Verband für Wärmelieferung (VfW) mit.Der Gesetzgeber hat mit...
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Montag, 06.07.2020, 13:34 Uhr
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