• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Europaeische Union - Neue Preisregeln im europäischen Stromgroßhandel
Quelle: iStock / FrankyDeMeyer
EUROPAEISCHE UNION:
Neue Preisregeln im europäischen Stromgroßhandel
Für die Berechung von Höchstpreisen im Elektrizitätsgroßhandel gilt ein neuer Mechanismus, der im Fall eines außergewöhnlichen Anstiegs der Börsenpreise die Preise automatisch begrenzt.
 
Die europäische Regulierungsbehörde ACER hat einen neuen Mechanismus zur Berechnung von Höchstpreisen im Elektrizitätsgroßhandel veröffentlicht. Es handelt sich um die automatische Begrenzung der Preise im Fall eines außergewöhnlichen Preisanstiegs an den Börsen. Sie ist in der EU- Verordnung 2015/1222 über die Zuweisung von Kapazitäten und das Engpass-Management vorgesehen.

ACER legt danach eine Methode fest, nach der Höchst- und Mindestpreise für das „Day-Ahead-Coupling“ und das „Intraday-Coupling“ kalkuliert werden. Die Anpassung dieser Preisgrenzen sei notwendig, um die verfügbaren Kraftwerke, Interkonnektoren und Flexibilitäten auf der Nachfrageseite optimal zu nutzen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde zur Begründung: „Die neue Methodologie wird zu einem gleichmäßigeren Anstieg der Preisgrenzen auf dem Day-Ahead- und dem Intraday-Markt im Vergleich zu den bisherigen Regeln führen.“

Die neuen Regeln würden in Absprache mit den Zuständigen Marktverantwortlichen (Nominated Electricity Operators: NEMO) erlassen, teilte die Behörde weiter mit. Im Ergebnis seien weniger Anpassungen der Preisgrenzen notwendig, was den Zutritt neuer Marktteilnehmer auf der Angebots- und Nachfrageseite erleichtern werde. Wiederholte Preisspitzen würden den Markt weniger destabilisieren ohne die Effizienz des europäischen Spotmarktes zu gefährden.
  • Die ACER-Entscheidung 01/2023  über eine harmonisierte Methode zur Ermittlung von Höchst- und Mindest-Clearingpreisen für das Day-Ahead-Coupling ist im Internet abrufbar, ebenso wie
  • die ACER-Entscheidung 02/2023  über eine harmonisierte Methode zur Ermittlung von Höchst- und Mindest-Clearingpreisen für das Intraday-Coupling.



 
 

Tom Weingärtner
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 12.01.2023, 16:01 Uhr

Mehr zum Thema