
Ausbringen von Seegangsbojen durch das BSH. Quelle: BSH
WINDKRAFT:
Neue Offshore-Windflächen in der Nordsee für Gebote freigegeben
Das BSH hat die Ergebnisse der Flächenvoruntersuchung für die Windparkflächen N-10.1 und N-10.2 in der Nordsee veröffentlicht. Gebotstermin ist der 1. August.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Ergebnisse der Flächenvoruntersuchung für zwei Offshore-Windparkflächen
in der deutschen Nordsee vorgestellt. Diese Flächen mit der Bezeichnung „N-10.1“ und „N-10.2“ liegen in der deutschen Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) und sind ab sofort über das „PINTA“-Portal zugänglich.
„PINTA“ steht für „Plattform für die Veröffentlichung von Offshore-Windflächenuntersuchungen“. Die Plattform soll es Projektentwicklern und anderen Interessierten ermöglichen, auf detaillierte Informationen zu den Offshore-Windflächen in Deutschland zuzugreifen. Seit 2021 stellt das BSH darauf in regelmäßigen Abständen Berichte, Daten und Ergebnisse zu Offshore-Windflächen bereit. So wurden bereits etwa 30 Terabyte an Daten zu insgesamt elf Flächen veröffentlicht, die für den Offshore-Windausbau geeignet sind.
Die auf dem Portal veröffentlichten Daten umfassen Informationen zu verschiedenen Umweltparametern wie Baugrund, Meeresumwelt, Ozeanographie, Windverhältnissen und Schifffahrt. Diese Daten sind für die Ausschreibung und spätere Versteigerung der Flächen durch die Bundesnetzagentur von zentraler Bedeutung. Der Gebotstermin für die Flächen ist auf den 1. August 2025 festgelegt.
Die Flächen N-10.1 und N-10.2 erstrecken sich über eine Gesamtfläche von 182 Quadratkilometern und sind für die Nutzung als Offshore-Windpark vorgesehen. Die größere Fläche (N-10.1) umfasst 151 Quadratkilometer und bietet laut BSH Platz für Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2.000 MW. Die Inbetriebnahme dieser Anlagen ist für das Jahr 2031 geplant.
Die kleinere Fläche (N-10.2), die eine Größe von 31 Quadratkilometern hat, soll eine Leistung von 500 MW aufnehmen. Hier ist die Inbetriebnahme für das Jahr 2030 vorgesehen.

Am 28. Januar hatte das BSH bereits die Eignung der beiden Flächen gemäß der fünften Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (5. WindSeeV) bekannt gegeben. Damit sind die Flächen für die Offshore-Windnutzung freigegeben. Die Daten zur Eignung der Flächen basieren laut dem Bundesamt auf umfangreichen Untersuchungen, die seit etwa drei Jahren durchgeführt werden.
Hierzu hat das BSH etwa Seegangsbojen im Bereich der Flächen N-10.1 und N-10.2 eingesetzt, um ozeanographische Daten zu sammeln (wir berichteten). Diese Messungen, die mehrere Monate dauerten, erfassten wichtige Parameter, die in die Analyse der Flächen einflossen − etwa Wellenhöhe, Wellenperiode und Wellenrichtung.
Laut Bettina Kühn, Leiterin der Unterabteilung Offshore-Untersuchungen und Bewertung des BSH, stellt die Veröffentlichung der Ergebnisse auf dem „PINTA“-Portal einen wichtigen Schritt dar, um den Offshore-Ausbau in Deutschland voranzutreiben. Das BSH trage durch diese Maßnahme dazu bei, den Offshore-Windsektor transparent und planungssicher zu gestalten und somit den Ausbau erneuerbarer Energien effizient zu fördern.
„PINTA“ steht für „Plattform für die Veröffentlichung von Offshore-Windflächenuntersuchungen“. Die Plattform soll es Projektentwicklern und anderen Interessierten ermöglichen, auf detaillierte Informationen zu den Offshore-Windflächen in Deutschland zuzugreifen. Seit 2021 stellt das BSH darauf in regelmäßigen Abständen Berichte, Daten und Ergebnisse zu Offshore-Windflächen bereit. So wurden bereits etwa 30 Terabyte an Daten zu insgesamt elf Flächen veröffentlicht, die für den Offshore-Windausbau geeignet sind.
Die auf dem Portal veröffentlichten Daten umfassen Informationen zu verschiedenen Umweltparametern wie Baugrund, Meeresumwelt, Ozeanographie, Windverhältnissen und Schifffahrt. Diese Daten sind für die Ausschreibung und spätere Versteigerung der Flächen durch die Bundesnetzagentur von zentraler Bedeutung. Der Gebotstermin für die Flächen ist auf den 1. August 2025 festgelegt.
Die Flächen N-10.1 und N-10.2 erstrecken sich über eine Gesamtfläche von 182 Quadratkilometern und sind für die Nutzung als Offshore-Windpark vorgesehen. Die größere Fläche (N-10.1) umfasst 151 Quadratkilometer und bietet laut BSH Platz für Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2.000 MW. Die Inbetriebnahme dieser Anlagen ist für das Jahr 2031 geplant.
Die kleinere Fläche (N-10.2), die eine Größe von 31 Quadratkilometern hat, soll eine Leistung von 500 MW aufnehmen. Hier ist die Inbetriebnahme für das Jahr 2030 vorgesehen.

Lage der Flächen N-10.1 und N-10.2 in der deutschen AWZ der Nordsee
(zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BSH
(zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BSH
Am 28. Januar hatte das BSH bereits die Eignung der beiden Flächen gemäß der fünften Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (5. WindSeeV) bekannt gegeben. Damit sind die Flächen für die Offshore-Windnutzung freigegeben. Die Daten zur Eignung der Flächen basieren laut dem Bundesamt auf umfangreichen Untersuchungen, die seit etwa drei Jahren durchgeführt werden.
Hierzu hat das BSH etwa Seegangsbojen im Bereich der Flächen N-10.1 und N-10.2 eingesetzt, um ozeanographische Daten zu sammeln (wir berichteten). Diese Messungen, die mehrere Monate dauerten, erfassten wichtige Parameter, die in die Analyse der Flächen einflossen − etwa Wellenhöhe, Wellenperiode und Wellenrichtung.
Laut Bettina Kühn, Leiterin der Unterabteilung Offshore-Untersuchungen und Bewertung des BSH, stellt die Veröffentlichung der Ergebnisse auf dem „PINTA“-Portal einen wichtigen Schritt dar, um den Offshore-Ausbau in Deutschland voranzutreiben. Das BSH trage durch diese Maßnahme dazu bei, den Offshore-Windsektor transparent und planungssicher zu gestalten und somit den Ausbau erneuerbarer Energien effizient zu fördern.

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Mittwoch, 26.02.2025, 16:01 Uhr
Mittwoch, 26.02.2025, 16:01 Uhr
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