• Anstieg des CO2-Preises verhindert
  • Bundestag gibt grünes Licht für U-Ausschuss zu Atomausstieg
  • Neues BHKW für innovatives Konzept in Münster
  • Ewald Woste und Werner Süss repowern Windparks
  • Entega verzichtet im Streit mit Ex-Vorständen auf Millionen
  • Weniger Bürokratie für Großwärmepumpen in Sicht
  • Machtprobe mit China über Elektroautos
  • Entega schüttet 32 Millionen Euro an Stadt und Kommunen aus
  • Im Westmünsterland gehen Bocholt und Rhede zusammen
  • DSW 21 schreibt weiter „schwarze Zahlen“
Enerige & Management > Europa - Neue EU-Regeln zur Förderung von Energie-Infrastruktur
Quelle: Fotolia / koya979
EUROPA:
Neue EU-Regeln zur Förderung von Energie-Infrastruktur
Die EU-Länder haben einer Reform der TEN-E-Verordnung zugestimmt. Damit können neue Regeln für den Ausbau von grenzüberschreitenden Infrastrukturprojekten in Kraft treten.
 
Der Rat hat am 16. Mai eine überarbeitete Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) angenommen, teilte der EU-Rat mit. Ziel der neuen Vorschriften ist eine Modernisierung, Dekarbonisierung und Verknüpfung der grenzübergreifenden Energieinfrastrukturen in den Mitgliedstaaten.

Die EU setzt hier bei der Förderung das Augenmerk künftig besonders auf grenzüberschreitende Stromnetze und klimafreundliche Gase wie Wasserstoff. Projekte für den fossilen Rohstofftransport gehören nicht mehr dazu. Eine Ausnahmeregelung soll es lediglich für zwei Projekte in Zypern und Malta geben, die damit an das europäische Erdgasnetz angeschlossen werden sollen.

Mit der überarbeiteten Verordnung sollen zudem weiterhin Marktintegration, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Außerdem sollen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.

Die Förderung erfolgt vor allem über „projects of common interest“ (PCI), Projekte von gemeinsamem Interesse, die von der EU finanziell unterstützt werden. PCI sind Infrastrukturprojekte, die als wesentlich für die Verwirklichung der EU-Ziele im Energiebereich angesehen werden. Sie sollen sich künftig mehr an den Zielen des Green Deals der EU orientieren. 

Die Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse wird von der Kommission in Form einer delegierten Verordnung angenommen. Die betreffenden Vorhaben kommen in den Genuss einer Reihe von Vorteilen, aber es gibt keine Garantie für eine EU-Finanzierung von Projekten auf der Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse.

In einer Entschließung vom Juli 2020 forderte das EU-Parlament eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung und das Verfahren zur Auswahl von PCI. Im Dezember 2020 hat die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der TEN-E-Verordnung angenommen. Die neue Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft treten.
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
+49 (0) 8152 9311 28
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 16.05.2022, 16:10 Uhr

Mehr zum Thema