Netzverträge: VIK begrüßt Kartellbehörden-Entscheidung
Die von der Arbeitsgruppe „Energienetze“ der Kartellbehörden Anfang Februar getroffene Entscheidung, dass Betreiber von Stromnetzen sowohl Endkunden als auch Stromlieferanten Netznutzungsverträge anbieten müssen, ist nach Meinung des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft die richtige Interpretation der Verbändevereinbarung Strom II.
Der VKU Verband kommunaler Unternehmen betonte hingegen bisher stets, die kommunalen Energieversorgung hätten der VV II nur
unter der Bedingung zugestimmt, dass sie bei der Netznutzung ein direktes Vertragsverhältnis zum Endkunden aufrechterhalten
können. Daher haben einige Stadtwerke in der Vergangenheit den Abschluss von Netznutzungsverträgen mit Stromlieferanten verweigert...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 01.03.2001, 12:08 Uhr
Donnerstag, 01.03.2001, 12:08 Uhr