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Enerige & Management > Regulierung - Netzentgelt-Rabatt bei LNG-Einspeisung steht fest
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
REGULIERUNG:
Netzentgelt-Rabatt bei LNG-Einspeisung steht fest
Die Bundesnetzagentur hat einen Rabatt in Höhe von 40 % an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen festgelegt. Der Rabatt gilt ab 2023.
 
Erstmalig wird ab dem Jahr 2023 ein Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen für Jahres- und Quartals-Kapazitätsprodukte im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit in Höhe von 40 % eingeführt, teilte die Bundesnetzagentur am 3. Juni mit. Mit dem Rabatt wird ein Entgeltniveau erreicht, welches mit denen der Nachbarländer Niederlande und Frankreich vergleichbar ist.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass damit einen Anreiz für kontinuierliche LNG-Lieferungen nach Deutschland gesetzt wird. Gleichzeitig werde dem Interesse aller anderen Netznutzer an angemessenen Netzentgelten Rechnung getragen. Zuvor hatte es ein Konsultationsverfahren gegeben.

"Wir reduzieren denkbare Hemmnisse für einen schnellen Aufbau einer LNG-Infrastruktur in Deutschland. Im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit wird zukünftig ein Rabatt gewährt auf die Entgelte, die für die Einspeisung von Gas aus einem LNG-Terminal in das Fernleitungsnetz zu zahlen sind", sagte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Mit dem Rabatt legen wir angemessene Entgelte an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen fest, ohne dabei die Interessen der übrigen Netznutzer aus dem Blick zu verlieren."

Die Bundesnetzagentur hatte zuvor vom 15. März bis zum 12. April 2022 eine Konsultation zu Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen durchgeführt. Eine weitere Konsultation hinsichtlich des Festlegungsentwurfs für einen konkret bezifferten Rabatt von 40 % für Jahres- und Quartals-Kapazitätsprodukte an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen fand vom 6. bis zum 13. Mai 2022 statt (wir berichteten).

Weitere Informationen zur "Konsultation des Festlegungsentwurfs zur Einführung eines Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen im Verfahren 'MARGIT 2023'"  ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
 

Heidi Roider
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Freitag, 03.06.2022, 13:38 Uhr

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