• CO2-Anstieg überlagert schwächere Energiepreise
  • Erdgasleitung zu LNG-Terminal genehmigt
  • „Battery Lab“ soll Technologietransfer in die Praxis beschleunigen
  • Versorgungsausfälle bis zu 48 Milliarden kWh kompensierbar
  • Entega-Vorstand verlässt das Unternehmen
  • Von der Leyen will 30 Milliarden für grüne EU-Industrie
  • Netzanschluss bleibt Engpass der Energiewende
  • Vergleich zu Offshore-Windpark Gennaker beendet Rechtsstreit
  • Repowering in Löberitz beginnt
  • Kraftstoffgesetz sorgt für geteiltes Echo
RECHT:
Netzbetreiber bleiben in Nachweispflicht
Auch die anstehende Genehmigung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur befreie die Netzbetreiber nicht von der Pflicht, bei zivilrechtlicher Überprüfung die Billigkeit ihrer Forderungen nachzuweisen. Diese Konsequenz zieht der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Grigoleit aus dem kürzlich ergangenen BGH-Urteil.
 
Wenn die Preisgenehmigung nach der Bundestarifordnung Elektrizität kein ausreichendes Indiz für die Billigkeit der Netzentgelte sei, so gelte dies ebenso für die derzeit anstehenden Genehmigungen durch die Bundesnetzagentur, folgert der Anwalt. Soweit Netznutzer sich nicht auf neue Formulierungen in Netznutzungsverträgen einlassen, die die Anwendbarkeit des § 315 BGB einschränken, werden...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2026 Energie & Management GmbH
Freitag, 13.01.2006, 11:59 Uhr