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Enerige & Management > Stromnetz - Netzagentur will Kostendruck auf Stromnetze erhöhen
Quelle: Fotolia / Gina Sanders
STROMNETZ:
Netzagentur will Kostendruck auf Stromnetze erhöhen
Für den Regulierer können Strom-Verteilnetzbetreiber seit diesem Jahr ihre Kosten noch besser im Griff haben als bisher, wenn sie nur wollen. Er konsultiert einen höheren Xgen.
 
Die Bundesnetzagentur ist nach wie vor der Ansicht, dass die Kosten der Strom-Verteilnetzbetreiber weniger stark steigen als die der Gesamtwirtschaft, weil sie von einer Monopolrendite profitieren. Daher konsultiert die Beschlusskammer 8 des Regulierers seit 21. August, dass der „generelle sektorale Produktivitätsfaktor“ (Xgen) rückwirkend zu Jahresanfang von 0,9 auf 0,91 steigt.

Bei Strom reicht die aktuelle Regulierungsperiode von Anfang 2024 bis Ende 2028. Vom „Basisjahr“ 2022 zwei Jahre zuvor konnten die Stromnetzbetreiber bestimmte regulatorisch anerkannte Ist-Kosten für diese Regulierungsperiode anmelden. Diese Kosten erhalten dann für die einzelnen Jahre der Periode einen Inflationszuschlag aus einem Index des Statistischen Bundesamtes.

Von ihm wird aber jeweils der Xgen abgezogen, um die größere Einkaufsmacht der natürlichen Netzmonopole und ihren angeblichen Produktivitätsrückstand gegenüber der wettbewerblichen Gesamtwirtschaft abzubilden. Die so indizierten Kosten gehen Jahr für Jahr in die zu genehmigende Erlösobergrenze (EOG) ein. Die EOG wiederum wird als Netzentgelt auf die Verbraucher umgelegt. Die Netzbetreiber müssen also bei einem höheren Xgen entweder Kosten sparen oder auf einen Teil der Netzentgelt-Einnahmen verzichten.

Die Beschlusskammer beruft sich bei Ihrem Festlegungsentwurf auf ein Gutachten von Wik-Consult, bei dem die 0,91 das kleinere, für die VNB günstigere Ergebnis aus zwei für geeignet erachteten Methoden war, nämlich der Malmquist-Methode. Sie beruht auf Effizienzvergleichs-Daten, die bestimmte Netzbetreiber dem Regulierer schicken mussten. Mit der anderen Methode, dem Törnqvist-Mengenindex, dem handelsrechtliche Daten zugrunde liegen, kam Wik sogar auf 1,2.

Ein Xgen von 0,9 bedeutet nur im ersten Jahr der Regulierungsperiode, dass vom allgemeinen Inflationsindex 0,9 Prozent abgezogen werden. Im zweiten Jahr ist es die Zweierpotenz des Xgen, also 1,81 Prozent, im dritten Jahr 2,72 Prozent, nämlich die Dreierpotenz, im vierten Jahr 3,65 Prozent und im letzten Jahr 4,58 Prozent.

Im Falle einer Festlegung von 0,91 als Xgen kämen demgegenüber im fünften Regulierungsjahr 4,63 Prozent heraus.

Der Xgen Strom hätte laut Anreizregulierungsverordnung schon vor der laufenden Regulierungsperiode festgelegt werden, also 2023. Bei Gas hätte dies 2022 geschehen müssen, da dort die Regulierungsperiode bereits 2023 anfing. Erst im Oktober 2023 schlug die Netzagentur bei Gas rückwirkend eine Erhöhung des Xgen von 0,49 auf 0,75 Prozent vor. Sie hatte die Verzögerung mit zusätzlichen Aufgaben der Netzagentur während der Energiekrise begründet. Der Xgen Gas ist seither ebenfalls noch nicht festgelegt worden.

BDEW: Höhe gefährdet Investitionen

Für die Netzwirtschaft kritisierte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die Erhöhung des Xgen Strom um 0,01 Prozentpunkte als „zu hoch“. Auch der Xgen bis 2023 sei „deutlich zu hoch“ gewesen. Dies „gefährdet die für die Energiewende erforderlichen Milliarden-Investitionen in die Netze“, meinte sie. Die deutschen Stromnetze müssten im Klimaneutralitäts-Zieljahr 2045 die doppelte Transportleistung bewältigen wie jetzt.

Der Festlegungsentwurf steht im Internet bereit. 
 

Georg Eble
Redakteur
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Mittwoch, 21.08.2024, 17:17 Uhr

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