
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Netzagentur fordert Daten zur Kosten- und Erlösentwicklung an
Die Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren zur Datenerhebung der Kosten- und Erlösentwicklung 2024 bei Stromverteilernetzbetreibern eingeleitet.
Adressaten der Datenerhebung der Kosten- und Erlösentwicklung 2024 sind Netzbetreiber gemäß EnWG, deren Verteilnetz mindestens
100.000 Kunden direkt oder indirekt versorgt. Dies betrifft rund 80 Unternehmen, heißt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Ziel der Erhebung ist es, zu prüfen, ob seit dem Basisjahr 2021 erhebliche Betriebskostensteigerungen zu strukturellen Kostenunterdeckungen geführt haben. Die erhobenen Daten sollen als Entscheidungsgrundlage dienen, um zu prüfen, ob innerhalb der laufenden vierten Regulierungsperiode ein Mechanismus erforderlich ist, der eine Anerkennung gestiegener Betriebskosten ermöglicht. Die Beschlusskammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Adressatenkreis keinerlei Aussage über die Reichweite einer potenziellen Folgefestlegung zur Anpassung von Betriebskosten innerhalb der vierten Regulierungsperiode trifft. Darüber werde die Große Beschlusskammer Energie entscheiden.
„Insbesondere bringt der Adressatenkreis der vorliegenden Datenerhebung keine Vorfestlegung in dieser Hinsicht zum Ausdruck. Er ist vielmehr lediglich aus den in der Festlegung beschriebenen – vor allem verfahrenstechnischen und prozessökonomischen – Gründen gewählt worden“, schreibt die zuständige Beschlusskammer 8.
Im Rahmen der Konsultation fragt die Behörde betriebswirtschaftliche Daten für das Jahr 2024 ab. Dazu gehören unter anderem die Gewinn- und Verlustrechnung, detaillierte Angaben zu Kosten und Erlösen im Bereich tarifvertraglicher und betrieblicher Leistungen sowie die Handelsbilanz.
Der Entwurf der Festlegung steht bis zum 17. März zur Konsultation bereit. Stellungnahmen können bis zu diesem Termin eingereicht werden. Weitere Informationen, der „Festlegungsentwurf Datenerhebung zur Erlös- und Kostenentwicklung “ 2024 sowie der „Erhebungsbogen Kosten- und Erlösentwicklung 2024 “ sind auf der Website der Bundesnetzagentur abrufbar.
Ziel der Erhebung ist es, zu prüfen, ob seit dem Basisjahr 2021 erhebliche Betriebskostensteigerungen zu strukturellen Kostenunterdeckungen geführt haben. Die erhobenen Daten sollen als Entscheidungsgrundlage dienen, um zu prüfen, ob innerhalb der laufenden vierten Regulierungsperiode ein Mechanismus erforderlich ist, der eine Anerkennung gestiegener Betriebskosten ermöglicht. Die Beschlusskammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Adressatenkreis keinerlei Aussage über die Reichweite einer potenziellen Folgefestlegung zur Anpassung von Betriebskosten innerhalb der vierten Regulierungsperiode trifft. Darüber werde die Große Beschlusskammer Energie entscheiden.
„Insbesondere bringt der Adressatenkreis der vorliegenden Datenerhebung keine Vorfestlegung in dieser Hinsicht zum Ausdruck. Er ist vielmehr lediglich aus den in der Festlegung beschriebenen – vor allem verfahrenstechnischen und prozessökonomischen – Gründen gewählt worden“, schreibt die zuständige Beschlusskammer 8.
Im Rahmen der Konsultation fragt die Behörde betriebswirtschaftliche Daten für das Jahr 2024 ab. Dazu gehören unter anderem die Gewinn- und Verlustrechnung, detaillierte Angaben zu Kosten und Erlösen im Bereich tarifvertraglicher und betrieblicher Leistungen sowie die Handelsbilanz.
Der Entwurf der Festlegung steht bis zum 17. März zur Konsultation bereit. Stellungnahmen können bis zu diesem Termin eingereicht werden. Weitere Informationen, der „Festlegungsentwurf Datenerhebung zur Erlös- und Kostenentwicklung “ 2024 sowie der „Erhebungsbogen Kosten- und Erlösentwicklung 2024 “ sind auf der Website der Bundesnetzagentur abrufbar.

© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 04.03.2025, 11:44 Uhr
Dienstag, 04.03.2025, 11:44 Uhr
Mehr zum Thema