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GASNETZ:
Netzagentur ermittelt wegen Manipulationsverdachts
Ungewöhnlich hohe Mengen bei der Umstellung von L- auf H-Gas treiben die Kosten. Die Trading Hub Europe hebt daher die Konvertierungsumlage an. Die Bundesnetzagentur ermittelt.
Die deutsche Marktgebietsverantwortliche, mit Sitz in Ratingen (Nordrhein-Westfalen), hat zum 1. Oktober die Konvertierungsumlage auf 0,18 Euro/MWh festgelegt. Damit reagiert die Trading Hub Europe (THE) auf die erstmals seit längerer Zeit wieder stark gestiegenen
Regelenergiekosten. Zur Erklärung: Die Umlage ist ein von den Netznutzern zu zahlender Betrag, der die Kosten für zusätzlichen
Regelenergieeinsatz deckt, die durch die technische Umstellung von Gasqualitäten entstehen − in diesem Fall von L-Gas auf
H-Gas.
Laut THE führen die derzeit außergewöhnlich hohen Konvertierungsmengen zu einem erhöhten Einsatz von externer Regelenergie und damit zu steigenden Ausgaben. Externe Regelenergie sind ein- oder auszuspeisende Gasmengen, die die in THE zusammengeschlossenen Ferngasnetzbetreiber zur Druckhaltung ein- oder verkaufen müssen, wenn ihre eigenen Maßnahmen − interne Regelenergie − nicht mehr ausreichen.
Parallel zur Konvertierungsumlage existiert das sogenannte Konvertierungsentgelt. Es wird dann fällig, wenn Bilanzkreisverantwortliche selbst Gas von einer Qualität in die andere einspeisen. Für die Richtung H- nach L-Gas belässt die THE dieses Entgelt weiterhin bei 0 Euro/MWh. Damit unterscheidet es sich klar von der Konvertierungsumlage, die die durch Konvertierungen verursachten Gesamtkosten des Systems abdeckt.
Wenige Bilanzkreise für Regelenergieeinsatz verantwortlich
Die Bundesnetzagentur bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion, dass seit Mitte Mai große Volumina für die Konvertierung von L- auf H-Gas eingesetzt wurden. Nach Angaben der Behörde summierten sich die Kosten von Mitte Mai bis Mitte Juli dieses Jahres auf etwa 60 Millionen Euro. Ein Sprecher machte vor allem einige wenige Bilanzkreisverantwortliche für den Einsatz der Regelenergie verantwortlich.
Die Markttransparenzstelle prüfe daher mögliche Marktmanipulationen nach der europäischen Energiehandels-Transparenzverordnung „Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency“ − kurz „REMIT“. Ermittlungen gegen mehrere Bilanzkreisverantwortliche seien bereits eingeleitet worden. Diese stammen aus verschiedenen Staaten, weshalb auch ausländische Regulierungsbehörden sowie die europäische Agency for the Cooperation of Energy Regulators (ACER) informiert wurden.
Wie die Bundesnetzagentur betonte, stehen die Untersuchungen zu möglichen Marktmanipulationen allerdings noch am Anfang. Weitere Angaben zum Verhalten der beteiligten Marktakteure machte die Behörde wegen des laufenden Verfahrens nicht.
Ergänzend dazu wies die THE auf besonders hohe Tageswerte in einem kürzeren Zeitraum hin: Am 25. Juni lagen die Ausgaben für die Konvertierung bei fast 3,4 Millionen Euro − dem höchsten Tageswert. Der jüngste Tag mit mehr als 1 Million Euro Kosten war demnach der 31. Juli.
Weitere Entgelte
Neben der Umlage für die Konvertierung von L- nach H-Gas legte die THE auch weitere Entgelte für die kommende Abrechnungsperiode fest. Die Bilanzierungsumlage für Standardlastprofile (SLP) und registrierende Leistungsmessung (RLM) bleibt bei 0 Euro/MWh. Unverändert auch das Entgelt für den virtuellen Handelspunkt (VHP), das weiterhin 0,00198 Euro/MWh beträgt. Alle Umlagen und Entgelte gelten für die Dauer eines Gaswirtschaftsjahres von 1. Oktober bis 1. Oktober, jeweils um 6 Uhr.
Quelle: Trading Hub Europe GmbH
Laut THE führen die derzeit außergewöhnlich hohen Konvertierungsmengen zu einem erhöhten Einsatz von externer Regelenergie und damit zu steigenden Ausgaben. Externe Regelenergie sind ein- oder auszuspeisende Gasmengen, die die in THE zusammengeschlossenen Ferngasnetzbetreiber zur Druckhaltung ein- oder verkaufen müssen, wenn ihre eigenen Maßnahmen − interne Regelenergie − nicht mehr ausreichen.
Parallel zur Konvertierungsumlage existiert das sogenannte Konvertierungsentgelt. Es wird dann fällig, wenn Bilanzkreisverantwortliche selbst Gas von einer Qualität in die andere einspeisen. Für die Richtung H- nach L-Gas belässt die THE dieses Entgelt weiterhin bei 0 Euro/MWh. Damit unterscheidet es sich klar von der Konvertierungsumlage, die die durch Konvertierungen verursachten Gesamtkosten des Systems abdeckt.
Wenige Bilanzkreise für Regelenergieeinsatz verantwortlich
Die Bundesnetzagentur bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion, dass seit Mitte Mai große Volumina für die Konvertierung von L- auf H-Gas eingesetzt wurden. Nach Angaben der Behörde summierten sich die Kosten von Mitte Mai bis Mitte Juli dieses Jahres auf etwa 60 Millionen Euro. Ein Sprecher machte vor allem einige wenige Bilanzkreisverantwortliche für den Einsatz der Regelenergie verantwortlich.
Die Markttransparenzstelle prüfe daher mögliche Marktmanipulationen nach der europäischen Energiehandels-Transparenzverordnung „Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency“ − kurz „REMIT“. Ermittlungen gegen mehrere Bilanzkreisverantwortliche seien bereits eingeleitet worden. Diese stammen aus verschiedenen Staaten, weshalb auch ausländische Regulierungsbehörden sowie die europäische Agency for the Cooperation of Energy Regulators (ACER) informiert wurden.
Wie die Bundesnetzagentur betonte, stehen die Untersuchungen zu möglichen Marktmanipulationen allerdings noch am Anfang. Weitere Angaben zum Verhalten der beteiligten Marktakteure machte die Behörde wegen des laufenden Verfahrens nicht.
Ergänzend dazu wies die THE auf besonders hohe Tageswerte in einem kürzeren Zeitraum hin: Am 25. Juni lagen die Ausgaben für die Konvertierung bei fast 3,4 Millionen Euro − dem höchsten Tageswert. Der jüngste Tag mit mehr als 1 Million Euro Kosten war demnach der 31. Juli.
Weitere Entgelte
Neben der Umlage für die Konvertierung von L- nach H-Gas legte die THE auch weitere Entgelte für die kommende Abrechnungsperiode fest. Die Bilanzierungsumlage für Standardlastprofile (SLP) und registrierende Leistungsmessung (RLM) bleibt bei 0 Euro/MWh. Unverändert auch das Entgelt für den virtuellen Handelspunkt (VHP), das weiterhin 0,00198 Euro/MWh beträgt. Alle Umlagen und Entgelte gelten für die Dauer eines Gaswirtschaftsjahres von 1. Oktober bis 1. Oktober, jeweils um 6 Uhr.
bis 1. Oktober 2025 | vom 1. Oktober 2025 an | |
SLP-Bilanzierungsumlage | 0 | 0 |
RLM-Bilanzierungsumlage | 0 | 0 |
Konvertierungsentgelt (H/L) | 0 | 0 |
Konvertierungsumlage | 0 | 0,18 |
VHP-Entgelt | 0,00198 | 0,00198 |

© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 20.08.2025, 14:47 Uhr
Mittwoch, 20.08.2025, 14:47 Uhr
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