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KLIMASCHUTZ:
Nationale Zertifikate für 2024 nur noch kurze Zeit käuflich
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt weist auf den letzten Termin hin, nationale Emissionszertifikate mit Jahreskennung 2024 zu erwerben. Der Preis ist festgelegt.
Im Rahmen des nationalen Emissionshandels (NEHS) können im Verkaufstermin am 18. September 2025 nationale Emissionszertifikate
(NEZ) mit der Jahreskennung 2024 unter Berücksichtigung der 10-Prozent-Nachkaufregel letztmalig über die Verkaufsplattform
der Energiebörse EEX erworben werden. Alle Termine sind dem aktuellen Verkaufskalender 2025 der EEX zu entnehmen.
Bei der Abgabetransaktion der NEZ für die Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor 2024 können nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) sowohl NEZ mit der Jahreskennung 2024 als auch mit der Jahreskennung 2025 genutzt werden.
Die NEZ mit der Jahreskennung 2024 beziehungsweise 2025 werden zu einem Stückpreis von 45 Euro beziehungsweise 55 Euro veräußert. Die NEZ der Jahreskennung 2025 lassen sich bis zum letzten Verkaufstermin des Jahres 2025 am 4. Dezember 2025 erwerben.
Die Frist zur Abgabe für das Berichtsjahr 2024 ist am 30. September 2025, 23.59 Uhr. Die Fristen zur Übertragung von NEZ im NEHS-Register sind von den Verantwortlichen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entsprechend zu beachten, um eine rechtzeitige Erfüllung der Abgabepflicht sicherzustellen.
Bei der Abgabetransaktion der NEZ für die Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor 2024 können nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) sowohl NEZ mit der Jahreskennung 2024 als auch mit der Jahreskennung 2025 genutzt werden.
Die NEZ mit der Jahreskennung 2024 beziehungsweise 2025 werden zu einem Stückpreis von 45 Euro beziehungsweise 55 Euro veräußert. Die NEZ der Jahreskennung 2025 lassen sich bis zum letzten Verkaufstermin des Jahres 2025 am 4. Dezember 2025 erwerben.
Die Frist zur Abgabe für das Berichtsjahr 2024 ist am 30. September 2025, 23.59 Uhr. Die Fristen zur Übertragung von NEZ im NEHS-Register sind von den Verantwortlichen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entsprechend zu beachten, um eine rechtzeitige Erfüllung der Abgabepflicht sicherzustellen.
Silvia Rausch-Becker
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 19.08.2025, 16:28 Uhr
Dienstag, 19.08.2025, 16:28 Uhr
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