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Enerige & Management > Kernkraft - Nationale Beihilfen für ungarisches Kernkraftwerk rechtswidrig
Quelle: Pixabay / Ulrike Leone
KERNKRAFT:
Nationale Beihilfen für ungarisches Kernkraftwerk rechtswidrig
Der Ausbau des ungarischen Kernkraftwerks Paks um zwei Reaktoren steht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf der Kippe.
 
Im Jahr 2017 hatte die Europäische Kommission staatliche Beihilfen in Höhe von umgerechnet 10 Milliarden Euro für das Großvorhaben genehmigt, die der russischen Rosatom ausbezahlt wurden. Die EuGH-Richter entschieden nun, dass damit gegen europäische Vorgaben verstoßen wurde. Denn die Vergabe des Projekts erfolgte ohne die nach EU-Recht vorgeschriebene vorherige Ausschreibung direkt an den russischen Staatskonzern. Die Europäische Kommission muss nun sicherstellen, dass Paks II nicht mehr aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und alle schon an Rosatom gezahlten öffentlichen Gelder von den Russen zurückerstattet werden.

Das Urteil geht auf eine Klage Österreichs zurück, dessen Regierung moniert hatte, die Auftragsvergabe ohne Ausschreibung an einen einzelnen russischen Bauunternehmer sei rechtswidrig und stelle eine Bedrohung für den fairen Wettbewerb auf dem europäischen Energiemarkt dar. Österreich hatte deshalb die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2017 vor Gericht angefochten, den Prozess aber 2022 zunächst verloren. Der Europäische Gerichtshof hob nunmehr das Urteil von 2022 sowie die ursprüngliche Genehmigung der EU-Kommission von 2017 auf und verurteilte Brüssel zur Übernahme der österreichischen Prozesskosten.

Trotz des EuGH-Urteils halten die ungarische Regierung und Rosatom am Projekt Paks II fest. Denn aus der Entscheidung gehe nicht hervor, dass eine Fortsetzung der Investition verboten sei. Dennoch herrscht in Budapest erhebliche Unsicherheit. Sollte die Investition gänzlich scheitern, wären die bis dahin investierten, umgerechnet rund 1,5 Milliarden Euro praktisch verloren.
 
Zudem gilt Paks II dem vor zwei Jahren aktualisierten Nationalen Energie- und Klimaplan zufolge als eine der Säulen der ungarischen Stromversorgung in den kommenden Jahrzehnten. Falls die geplanten beiden Reaktoren doch nicht gebaut oder die Arbeiten sich weiter verzögern würden, würde die Importquote an der ungarischen Stromversorgung laut Planungsszenario bis 2030 auf ein historisches Hoch von 33 Prozent steigen.
 
Warnschuss für slowakische Regierung
 
Das EuGH-Urteil hat auch in der Slowakei heftige Debatten ausgelöst. Dort wurde vor kurzem der Auftrag für die Erweiterung des Kernkraftwerks Jaslovske Bohunice um einen fünften Reaktor direkt an die US-amerikanische Westinghouse vergeben.
 
Anfang September hatte die Regierung in Bratislava ein Abkommen über Kernkraft mit den USA genehmigt, dessen genauer Text jedoch geheim bleibt. Zugleich wurde beschlossen, dass der fünfte Block von Westinghouse errichtet wird.
 
Die Kosten für das Bauvorhaben sind mit 13 Milliarden Euro bis 15 Milliarden Euro veranschlagt. Der Investitionsentscheidung ging weder eine Anhörung von Experten noch eine ordnungsgemäße öffentliche Ausschreibung voraus. Ministerpräsident Robert Fico verteidigt dieses Vorgehen mit der Begründung, der Kreis potenzieller Lieferanten sei begrenzt.
 
Das slowakische Wirtschaftsministerium hatte im August mitgeteilt, die Europäische Kommission habe bestätigt, dass sie „keine Vorbehalte gegen das bevorstehende Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Slowakischen Republik und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Kernenergie“ habe. Dies ist aus Sicht von Rechtsexperten jedoch nicht korrekt. Das Abkommen sei lediglich auf seine Vereinbarkeit mit Artikel 103 des Euratom-Vertrags und den damit verbundenen sekundären Rechtsvorschriften hin überprüft worden. Dies bedeute nur, dass die europäische Exekutive die Vereinbarkeit der Euratom-Vorgaben mit einem Abkommen zwischen der Slowakei und den USA anerkannt habe, „das die Planung, den Bau und die Inbetriebnahme eines neuen Reaktors am Standort Jaslovské Bohunice betrifft“.
 

Karin Rogalska
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 23.09.2025, 17:55 Uhr

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