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Enerige & Management > Stromnetz - Nächster Planungsschritt beim Rhein-Main-Link
Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
STROMNETZ:
Nächster Planungsschritt beim Rhein-Main-Link
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen für das Trassenprojekt Rhein-Main-Link veröffentlicht. 
 
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen für den Rhein-Main-Link erlassen, teilte die Behörde am 2. Dezember mit. Sie legt damit fest, welche Trassenvarianten der Übertragungsnetzbetreiber Amprion in den kommenden Monaten untersuchen muss.

Der Rhein-Main-Link gilt als eines der zentralen Netzausbauprojekte der Energiewende. Das Projekt bündelt vier Gleichstrom-Erdkabel-Vorhaben zum Transport von bis zu 8.000 MW Offshore-Windenergie von Niedersachsen nach Hessen. Der leistungsstarke Energiekorridor soll ab 2033 die Wirtschaftsregion Rhein-Main stärken und das Nord-Süd-Übertragungsnetz, das immer wieder an seine Grenzen kommt, entlasten.

Die Bundesnetzagentur hatte im Juli dieses Jahres den von Amprion eingereichten Planfeststellungsantrag veröffentlicht (wir berichteten). Die Genehmigung der Erdkabeltrasse des Rhein-Main-Links erfolgt nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).

​Trassenpläne werden konkreter

Zurzeit wertet das Projektteam den Untersuchungsrahmen aus, um die weitere Planung der rund 600 Kilometer langen Erdkabeltrasse danach auszurichten. Vorgabe ist es, in der zweiten Jahreshälfte 2026 alle Prüfungen abzuschließen und die erforderlichen Planfeststellungsunterlagen bei der Bundesnetzagentur einzureichen. „Nachdem wir im Sommer 2024 den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bereits nach kurzer Zeit stellen konnten, ist das der nächste Meilenstein, auf den wir mit Hochdruck hinarbeiten“, sagt Dominik Stunder, Gesamtprojektleiter für den Rhein-Main-Link. „Durch den Untersuchungsrahmen können wir nun in die Feintrassierung starten.“

So wird Amprion entlang der gesamten Trasse etwa den Baugrund untersuchen und gezielt Verdachtsflächen auf archäologische Auffälligkeiten sowie Kampfmittel prüfen. „Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen werden wir auch den fachlichen Austausch mit Trägern öffentlicher Belange suchen, um über die Detailplanung und Umsetzung zu sprechen.“, so Stunder.
 
Der Untersuchungsrahmen für den Rhein-Main-Link umfasst die vier Vorhaben mit den Nr. 82, 82a-c des Bundesbedarfsplangesetzes.
(zur Vollansicht des PDFs bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: Bundesnetzagentur 
 

Heidi Roider
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