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Enerige & Management > Wärmenetz - N-Ergie warnt vor Millionenkosten durch Verordnung
Bild: Shutterstock/Richard Bradford
WÄRMENETZ:
N-Ergie warnt vor Millionenkosten durch Verordnung
Die Umsetzung einer EU-Fernwärmerichtlinie in deutsches Recht sei dringend zu korrigieren, fordert der regionale Versorger N-Ergie. Es drohten Kosten im dreistelligen Millionenbereich.
 
Die Pflicht zum Einsatz eines eigenen Wärmezählers, sofern Kundinnen und Kunden ihre Fernwärme direkt von einem Versorger beziehen, bringt Maik Render auf die Barrikaden. Der Vorstand Markt und Vertrieb des regionalen Versorgers N-Ergie AG aus Nürnberg kritisiert den Wegfall der Möglichkeit, Verbräuche in Mehrfamilienhäusern über Heizkostenverteiler abrechnen zu dürfen.

Dieser alte Passus fehlt in der von der Bundesregierung eingebrachten Verordnung, mit der eine Energieeffizienzrichtlinie der EU im Bereich der Fernwärme und Fernkälte umgesetzt werden soll. Durch die nun zwingende Nachrüstung und den Betrieb eigener Wärmezähler „müssten theoretisch allein in Nürnberg rund 45.000 Wohnungen und Gebäude zusätzliche Wärmezähler erhalten“, so Maik Render.

"Ein Schmerzpunkt, der nur Verlierer kennt"

Neben dem massiven und kaum leistbaren Eingriff in bestehende Heizkreisläufe seien dafür Investitionen im dreistelligen Millionenbereich erforderlich. Kosten, die laut Render auf die Mietparteien abgewälzt würden. Mit dem Wegfall der Heizkostenverteiler beinhalte die neue Fernwärmeverordnung somit „einen Schmerzpunkt, der nur Verlierer kennt“. Daher wirbt das Versorgungsunternehmen ausdrücklich für einen entsprechenden Änderungsantrag der bayrischen Landesregierung im Bundesrat.

Der N-Ergie-Vorstand weist auf eine weitere Ungereimtheit der Verordnung hin. Heizkostenverteiler sind nach dem vorliegenden Entwurf der Verordnung weiterhin möglich, wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude die Wärme an die Mietparteien liefern. Damit würden „strengere Standards für Versorger als für Wohnungsgesellschaften oder Vermieterinnen und Vermieter gelten“. Im Bereich der Abrechnung drohe somit ein „gesetzlicher Schiefstand“.

Zusätzlich verursache die Verordnung mehr bürokratischen Aufwand auch für Eigentümergemeinschaften und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Vertragsmodelle seien ohne Änderung der Voraussetzungen dennoch neu zu regeln. Und bei einem Verzicht auf eigene Wärmezähler in allen Wohneinheiten seien individuelle Wärmelieferverträge abzuschließen und Verbrauchskosten selbst abzurechnen.
 

Volker Stephan
© 2026 Energie & Management GmbH
Dienstag, 01.06.2021, 14:03 Uhr

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