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Enerige & Management > Stromvertrieb - MVV und Ostrom partnern bei dynamischen Tarifen
Zum Beispiel für Elektromobilisten lohnen sich zeitvariable Tarife. Quelle: MVV
STROMVERTRIEB:
MVV und Ostrom partnern bei dynamischen Tarifen
Beim Umsetzen von dynamischen Tarifen gehen die Versorger MVV aus Mannheim und der spezialisierte Vertrieb Ostrom gemeinsame Wege. MVV beantwortete dazu einige Fragen dieser Redaktion.
 
Der Kommunalversorger MVV Energie AG und das Berliner Start-up Ostrom arbeiten bei dynamischen Stromtarifen für Haushaltskunden zusammen. Einer gemeinsamen Mitteilung und Zusatzantworten von MVV zufolge steuert die MVV ihr Heimenergiemanagementsystem (HEMS) zu einem bundesweiten zeitvariablen Ostrom-Tarif bei. Es ist seit Jahren etabliert, doch erst seit Kurzem kann es auch dynamische Tarife, bis hin zum Vertragsabschluss.

MVV hilft also Ostrom dabei, dass dessen Kunden die Laststeuerungs-Vorteile von börsengekoppelten dynamischen Tarifen umsetzen können. Zudem berät auch das MVV-Kundenzentrum nun zu Ostrom-Tarifen. Silvia Fischer, Bereichsleiterin Privat- und Gewerbekunden bei MVV, verspricht: „Durch die intelligente Steuerung mit dem MVV Energiemanager und den dynamischen Tarifen können unsere Kunden pro
Jahr mehrere Hundert Euro auf ihre Stromrechnung sparen.“

Theoretisch war Ostrom schon bisher insoweit ein Wettbewerber der Mannheimer in deren städtischem Grundversorgungsgebiet. MVV bietet dort selbst nach wie vor laut Website einen zeitvariablen Tarif mit Day-ahead-Preis zuzüglich eines Händlerentgelts an, das bei weniger als 0,01 Cent/kWh liegt. Der Jahresgrundpreis beläuft sich auf 378 Euro (alles brutto).

Die Idee ist jeweils, das Zusammenspiel von eigener PV-Anlage, Heimspeicher, E-Auto und anderen verschiebbaren Lasten nach den Stundenpreisen an der Spotbörse zu optimieren. Den MVV-Tarif soll es lokal weiterhin geben, so eine Antwort auf eine Anfrage dieser Redaktion.

Bleibt die Frage, wer das intelligente Messsystem bezahlt, wenn er sich für einen Ostrom-Tarif entscheidet. Das hänge vom grundzuständigen Messstellenbetreiber des Endkunden ab, bei dem man den Einbau beantragt, antwortet MVV. Es gälten die Gebühren des Messstellenbetreibers für Installation und Betrieb.
 

Georg Eble
Redakteur
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