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Enerige & Management > Wärme - München strebt 62 Prozent Fernwärme-Anteil an
Quelle: Fotolia / Detlef
WÄRME:
München strebt 62 Prozent Fernwärme-Anteil an
Stadt und Münchner Stadtwerke haben die „erste Version“ der Wärmeplanung vorgelegt. Eine zentrale Rolle spielt Tiefengeothermie. Wasserstoffnetzgebiete sind nicht vorgesehen.
 
Die bayerische Landeshauptstadt hat jetzt einen Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz. Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat Mitte Mai einer entsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt, die Stadt, Stadtwerke (SWM) und externe Experten erarbeitet haben. Das 90-seitige Dokument stellt die „erste Version“ dar, der finale Wärmeplan soll diesen Herbst, „unter Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen“, beschlossen werden, so die Stadtverwaltung.
 
Als „Herzstück“ des Plans hat die Kommune eine digitale Wärmekarte veröffentlicht, die den Münchnern veranschaulicht, welche erneuerbaren Wärmequellen sie in ihrem „Baublock“ nutzen können. Nach den Überlegungen wird die Wärmeversorgung der SWM im Jahr 2045 zu etwa 62 Prozent auf Fernwärme beruhen. Einen Anteil von 33 Prozent sollen Wärmepumpen – Umweltwärme und Strom und Nahwärmenetze – liefern. Rund 4 Prozent des wärmebedingten Energiebedarfs sehen die Planer über Biomasse wie Pellets abgedeckt. Klimaneutrale Gase, Solarthermie und andere Lösungen haben im Zielszenario für 2045 nur eine marginale Bedeutung. Status quo in München: Jedes zweite Gebäude wird noch mit Öl oder Gas beheizt.

Die Stadt rechnet für die kommenden 20 Jahre trotz Bevölkerungswachstums mit einem Rückgang des Energiebedarfs für die Wärmeversorgung um ein Viertel. Aktuell beträgt er 11,3 Milliarden kWh, 2045 wird der demnach bei ungefähr 8,7 Milliarden kWh liegen. Den Endenergiebedarf für den Neubau im Jahr 2045 taxiert München auf 745 Millionen kWh.

Was den Ausbau der Fernwärme-Infrastruktur angeht, zeigt der Plan, dass 54 Prozent der Bevölkerung im „Fernwärme-Verdichtungsgebiet“ leben, der entsprechende Anteil der Gebäude beträgt 29 Prozent. Rund 11 Prozent der Münchner leben in Fernwärme-Erschließungsgebieten (5 Prozent der Gebäude). Auf „Eignungsgebiete mit dezentraler Wärmeversorgung“ entfallen 42 Prozent der Bevölkerung (48 Prozent der Gebäude). In diesen Gebieten seien vorrangig Grundwasserwärmepumpen zu bevorzugen, gefolgt von erdgekoppelten Wärmepumpen und Luftwärmepumpen.

Ziel von Stadt und SWM ist es, den Wärmebedarf überwiegend aus Geothermie zu decken. Die Tiefengeothermie soll stark ausgebaut werden. Zusammen mit Großwärmepumpen und der Abwärme aus der Müllverbrennung werde die Tiefengeothermie zukünftig circa 85 Prozent der notwendigen Arbeit abdecken, heißt es in der Beschlussvorlage. Die übrigen 15 Prozent sollen ergänzende Spitzenlast-Technologien liefern, die Rede ist von Biomasse oder Wasserstoff.

Wasserstoffnetze für die Wärmeversorgung haben die Stadtwerke nicht im Sinn. Die Gründe dafür lägen im Wesentlichen in der mangelnden Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff und den hohen Kosten für einen Einsatz im Gasverteilnetz, heißt es in dem Papier. „Priorität sollte der Einsatz von Wasserstoff in Sektoren haben, die nicht – wie die dezentrale Wärmeversorgung in München – auf gute Alternativen zurückgreifen können.“ Infrage kämen vor allem Teile des Industriesektors. In der Fernwärmeversorgung soll Wasserstoff zur Spitzenlastabdeckung ab Mitte beziehungsweise Ende 2030 Jahr in zentralen Heizkraftwerken und Heizwerken zum Einsatz kommen.

Anschlusszwang als Ultima ratio

Einen Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) im Fernwärmenetz sieht man in München nur als „letztes Mittel“, das zurückhaltend einzusetzen sei. Stadt und Stadtwerke haben ein Rechtsgutachten eingeholt, demzufolge ein ABZ unter bestimmten Voraussetzungen „zulässig und verhältnismäßig“ ist. Die bundesrechtliche Ermächtigung zu einem ABZ aus Klimaschutzgründen ergebe sich aus dem Paragrafen 109 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, heißt es darin.

„Generelle Ausnahmeregelungen zum ABZ in einem Gebiet können restriktiver gefasst werden als im Landesrecht, vor allem bezüglich sogenannter emissionsfreier, dezentraler Heizungseinrichtungen, die einen ABZ aushöhlen könnten“, teilt die Stadt mit. Nach Einschätzung der Juristen sei es „zulässig, auch Bestandsgebäude in einen ABZ einzubeziehen und nicht nur Neubauten und Bestandsbauten in Sanierungsgebieten“, wie dies im bayerischen Landesrecht geregelt sei. Ein ABZ dürfe jedoch nur für ein „öffentliches“ Wärmenetz umgesetzt werden. Grundstücke mit bestehenden Heizungsanlagen seien ausgenommen, erst zum Zeitpunkt des Heizungstausches wäre die Maßnahme zulässig.

München zeigt sich zuversichtlich, die Wärmewende auch ohne Zwang zu bewerkstelligen: „Einen starken Impuls zur weiteren Fernwärmeverdichtung bieten schon jetzt die Attraktivität der Fernwärme“, schreiben die städtischen Referate für Klimaschutz und Wirtschaft.

Den Beschluss für den Wärmeplan  und das Rechtsgutachten  zur kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt München auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
 

Manfred Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 23.05.2024, 10:54 Uhr

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