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Müller und Bodewig erläutern Energiesparverordnungen
Die Bundesregierung will den Niedrigenergie-Standard im Neubau zur Pflicht machen und auch bei Altbauten neue Energieeinsparungen durchsetzen.
 
Bei Neubauten soll der Energiebedarf ab 2002 um 30 % gegenüber dem momentanen Bedarf gesenkt werden. Gebäude mit Heizkesseln aus der Zeit vor dem 1. Oktober 1978 müssen bis Ende 2005 erneuert werden. Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es die Sonderregelung, dass die Heizkessel erst innerhalb von zwei Jahren nach einem Eigentümerwechsel nachgerüstet werden müssen. Durch die...

 
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