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Enerige & Management > Gas - Mitgliedsstaaten dürfen 90-Prozent-Füllstandsziel verschieben
Quelle: Fotolia / Dmitry Naumov
GAS:
Mitgliedsstaaten dürfen 90-Prozent-Füllstandsziel verschieben
Die EU-Staaten haben am 11. April auf Botschafterebene mehr Flexibilität bei der verpflichtenden Gasspeicherung beschlossen.
 
Der EU-Rat einigte sich in Brüssel darauf, die Vorschriften für die Gasspeicherung zwar um zwei Jahre zu verlängern, aber gleichzeitig den Mitgliedstaaten zusätzlich Spielraum zu geben, sich an die Marktentwicklungen anzupassen.

Der EU-Rat muss jetzt noch mit Vertretern des Europäischen Parlaments den endgültigen Gesetzestext aushandeln. Die EU-Länder sind weiterhin verpflichtet, ihre Speicher vor der Wintersaison zu 90 Prozent zu befüllen, um Preisschwankungen im Laufe der Heizsaison vorzubeugen und die Versorgungssicherheit zu verbessern.
 
Die EU-Länder haben sich am Freitag für eine Reihe von Änderungen der bestehenden Gasspeicherregeln ausgesprochen. Damit erhalten sie mehr Flexibilität, um sich zum einen auf die sich ändernden Bedingungen anzupassen und zum anderen die besten Einkaufsbedingungen zu nutzen. So sollen die verbindlichen Zielvorgaben für einen Füllgrad der Speicher von 90 Prozent jederzeit zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember erreicht werden können anstatt wie bisher bis zum 1. November.
 
Die Ziele für die Zwischenspeicherungen in den Monaten Februar, Mai, Juli und September werden in Zukunft aber nicht mehr bindend sein. Die Änderung sieht vor, dass die Speicher während des gesamten Jahres befüllt werden können.

Außerdem können die EU-Staaten bei ungünstigen Marktbedingen wie etwa bei möglichen Marktmanipulationen um bis zu 10 Prozent von den Speicherzielen abweichen. Die EU-Kommission kann diese Abweichung bei Bedarf unkompliziert mit einem delegierten Rechtsakt weiter erhöhen.

Weiter sieht die Gasspeicherverordnung vor, dass die EU-Länder um bis zu 5 Prozent von den Speicherzielen abweichen können, wenn die nationale Gasproduktion den durchschnittlichen Jahresverbrauch der vorangegangen zwei Jahre übersteigt oder die Einspeisung in die Speicheranlagen mit einer Kapazität von mehr als 40 Milliarden kWh zu langsam ist. Die Verhandlungen über die neue Verordnung dürften voraussichtlich im Mai beginnen, sobald das EU-Parlament seine Position zu dem Gesetz abgestimmt hat.

Die obligatorische Befüllung der Gasspeicher wurde 2022 nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine und der darauffolgenden Energiekrise eingeführt. Die Vorschriften sollten Ende dieses Jahres auslaufen. Doch die weiterhin angespannte Situation auf den internationalen Gasmärkten veranlasste die EU-Kommission, eine zweijährige Verlängerung vorzuschlagen.
 

Ali Ulucay
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 11.04.2025, 16:15 Uhr

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