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Enerige & Management > Elektrofahrzeuge - Ministerium legt Masterplan zu Ladeinfrastruktur vor
Hauptsitz des Bundesverkehrsministeriums in Berlin. Quelle: BMV
ELEKTROFAHRZEUGE:
Ministerium legt Masterplan zu Ladeinfrastruktur vor
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 aus dem Bundesverkehrsministerium bündelt rund 40 Maßnahmen, die zu einem flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladenetz führen sollen.
 
Mit dem Entwurf des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ hat das Bundesverkehrsministerium (BMV) die strategische Grundlage für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland präsentiert. Damit hat das Haus von Bundesminister Patrick Schnieder (CDU) zugleich die Verbändebeteiligung gestartet.

Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs erklärte Schnieder, die Bundesregierung wolle mit dem Masterplan „die Voraussetzung für den Umstieg auf die Elektromobilität für alle“ schaffen. „Dieses Ziel erreichen wir nur gemeinsam – mit den Ländern und Kommunen, den Unternehmen und Investoren und mit der Aufgeschlossenheit der Bürgerinnen und Bürger“, so der Minister.

Die verschiedenen Stakeholder seien deshalb schon in die Erarbeitung des Plans einbezogen worden und sollen auch bei der Umsetzung eingebunden werden. Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sehe den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge vor. Dieser Vereinbarung trage man nun mit einer abgestimmten Umsetzungsstrategie Rechnung.

Der Entwurf des Masterplans umfasst rund 40 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern: Nachfrage und Investitionen stärken, Umsetzung vereinfachen und beschleunigen, Wettbewerb und Preistransparenz erhöhen, Integration ins Stromnetz verbessern sowie Nutzerfreundlichkeit und Innovation steigern.

Die Autoren weisen darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit zwischen den einzelnen Anwendungsfällen noch immer stark variiere. Vor allem das Laden von E-Lkw befinde sich noch in einer frühen Marktphase. Entsprechend bedürfe es erheblicher Investitionen in die Infrastruktur. Allerdings habe der Bund bereits mit Planungen und Umsetzungsschritten entlang der Bundesautobahnen begonnen, um insgesamt 350 unbewirtschaftete und bewirtschaftete Rastanlagen mit Schnellladeinfrastruktur für Lkw auszustatten.

Hohe Investitionen, insbesondere für Netzanschlüsse

Gleichzeitig sieht der Bund die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten in Depots und Betriebshöfen als zentrale Voraussetzung für den Übergang zur E-Mobilität an. Dies gelte sowohl für Lkw als auch für Busse. Dies sei mit hohen Investitionskosten, insbesondere für die Netzanschlüsse verbunden. Das BMV werde daher unter anderem seine Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr fortsetzen und ab 2026 auch eine neue Förderrichtlinie für den Bus-Bereich veröffentlichen.

Die Verbändebeteiligung knüpft an den Dialog mit dem im Juni 2025 gegründeten „Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur“ (EKMI) an, dem Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft angehören. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode hatte das Ministerium gemeinsam mit diesen über Anforderungen an die künftige Ladeinfrastruktur beraten.

Nach Abschluss der Konsultation und der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung soll der Entwurf finalisiert und dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ein Kabinettsbeschluss ist laut BMV noch im Herbst 2025 vorgesehen, damit die Umsetzung der Maßnahmen zeitnah beginnen kann. Allerdings, so heißt es gleich in der Einleitung des Masterplans, sei die Umsetzung aller finanzwirksamen Maßnahmen abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Der nun in der Konsultation befindliche, knapp 30-seitige Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 des Bundesverkehrsministeriums  steht auf dessen Internetseite zum Download zur Verfügung.
 

Fritz Wilhelm
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