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Enerige & Management > Regenerative - Mini-PPA-Angebot gilt bald auch für Solarstrom
Quelle: Fotolia / K-U Haessler
REGENERATIVE:
Mini-PPA-Angebot gilt bald auch für Solarstrom
Trianel baut sein Mini-PPA-Angebot aus: Jetzt sollen auch Besitzer von Photovoltaik-Anlagen mitmachen können.
 
Bereits seit November 2021 bietet Trianel sogenannte Mini-PPA für Wind-, Wasser- und Biogasanlagen an. Ab dem zweiten Quartal 2022 weitet der Stadtwerkeverbund dieses Angebot auf PV-Anlagen aus und ermöglicht damit allen erneuerbaren Erzeugungsformen eine Teilnahme an den Terminmärkten.

„Der Vorteil für Anlagenbetreiber besteht darin, ihre erzeugten Strommengen für einen bestimmten Zeitraum zu einem Festpreis anzubieten. Trianel platziert diese Mengen an den Terminmärkten und steigt damit in den PPA-Markt von erneuerbaren Erzeugungsanlagen ein. Das sichert den Kunden Preise oberhalb der Mindestvergütung im EEG-Marktprämienmodell“, erklärte dazu Bastian Wurm, Leiter Direktvermarktung bei Trianel.

Seit November 2021 hat Trianel laut einer Unternehmensmitteilung bereits 350 MW installierte Leistung in die kurzfristige Festpreisvergütung übernommen. „Unsere ersten Erfahrungen haben wir mit Windkraft, Biomethan und Biogas gesammelt und hier sehr gute Ergebnisse für unsere Kunden erzielt“, so Wurm weiter. Die Laufzeiten der Mini-PPA werden gemeinsam mit den Kunden erarbeitet und belaufen sich rollierend auf drei bis sechs Monate.

Mit Blick auf die Möglichkeiten von Mini-PPA für PV-Anlagen kann sich Trianel auch längere Laufzeiten von bis zwölf Monate vorstellen. Die Festpreise, so heißt es, ergänzen die Direktvermarktung und sichern die Erlöse über die Terminmärkte ab. Damit könnten die Kunden zum einen von den höheren Preisen an den Terminmärkten profitieren und sich gleichzeitig gegen Preisrückgänge absichern. Der Wechsel zwischen einem Festpreismodell über Mini-PPA und dem bekannten Marktprämienmodell sei für Kunden ohne Aufwand über die bestehenden Verträge möglich.

Auch Redispatch-Mengen können, wie Lena Abt, Originator bei Trianel, erläuterte, über das Festpreis-Modell berücksichtigt und vergütet werden. Interessant sei das Festpreis-Modell vor allem auch für Altanlagen, die bereits aus der EEG-Vergütung herausgefallen sind.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Dienstag, 08.03.2022, 14:20 Uhr

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