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Enerige & Management > Klimaschutz - Milliardenförderung durch Klimaschutzverträge
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
KLIMASCHUTZ:
Milliardenförderung durch Klimaschutzverträge
80 Unternehmen haben sich in der ersten Ausschreibungsrunde für sogenannte Klimaschutzverträge beworben, so die Regierungsantwort auf eine Anfrage im Bundestag.
 
Über sogenannte Klimaschutzverträge des Bundeswirtschaftsministeriums haben in der ersten Ausschreibungsrunde 15 Unternehmen eine Förderzusage erhalten. Die Fördergelder dafür belaufen sich auf bis zu 2,8 Milliarden Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Im Vorfeld der ersten Gebotsrunde, die zwischen Juni und August 2023 stattfand, beteiligten sich laut Bundesregierung 80 Unternehmen mit Projektskizzen. Davon entfielen 77 Einreichungen auf Großunternehmen, die übrigen Bewerbungen kamen von mittleren Unternehmen. Eine Teilnahme von Kleinunternehmen sei nicht dokumentiert, heißt es.

Das Vorverfahren diente der Vorstellung konkreter Projektideen, ohne dass bereits Fördervolumina beantragt wurden. Namen der teilnehmenden Unternehmen seien nicht veröffentlicht worden, da das Verfahren vertraulich sei, heißt es weiter. 13 Großunternehmen und zwei mittlere Unternehmen setzten sich in dem Ausschreibungsverfahren durch.

Ziel der Klimaschutzverträge ist es, Investitionen in klimafreundliche Produktionsanlagen wirtschaftlich abzusichern. Wenn Betriebe ihre Produktion auf klimafreundliche Verfahren umstellen, müssen sie zunächst mit deutlich höheren Kosten rechnen. Diese Differenz zu den Kosten für die herkömmliche klimaschädliche Produktion gleicht der Staat im Rahmen einer Förderung in Form von Carbon Contracts for Difference (CCfD) aus.

Die bewilligten Projekte haben eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren und sollen bis zu 17 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Dies entspricht rund 1,13 Millionen Tonnen pro Jahr. Die konkrete Höhe der CO2-Vermeidungskosten lasse sich laut Bundesregierung derzeit jedoch noch nicht beziffern. Die Höhe der Förderung hängt auch davon ab, wie sich die Preise von Energieträgern und Zertifikaten im EU-Emissionshandel entwickeln.

Die zweite Gebotsrunde für Klimaschutzverträge ist aktuell in Vorbereitung. Das zugehörige Vorverfahren wurde Ende Juli 2024 gestartet. Nach Angaben der Bundesregierung wurden rund 130 Projekte eingereicht. Im Vergleich zur ersten Runde wurde der Zugang insbesondere für kleinere Unternehmen erleichtert: Die Mindestemissionen wurden von zehn auf fünf Kilotonnen CO2 pro Jahr gesenkt. Zudem wurden Vereinfachungen bei der Antragstellung vorgenommen.

Auch Technologien wie Carbon Capture and Storage (CCS) oder Carbon Capture and Utilization (CCU), die in der ersten Runde mangels regulatorischer Grundlagen noch nicht berücksichtigt wurden, sollen künftig förderfähig sein. Eine genauere Zahl zu geplanten Einsparungen in der zweiten Runde liege bisher nicht vor, da das Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen sei, so die Regierung.

Die neue Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, das Förderprogramm fortzusetzen. Entscheidungen über Umfang und Ausgestaltung künftiger Ausschreibungsrunden stünden derzeit allerdings noch aus. Ziel bleibe eine kosteneffiziente Reduktion von Emissionen durch marktwirtschaftlich organisierte Fördermechanismen, so die Bundesregierung.
 

Stefan Sagmeister
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