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POLITIK:
Milliarden-Förderung für Dekarbonisierungstechnologien
Die EU-Kommission stellt der europäischen Industrie nahezu fünf Milliarden Euro Subventionen für saubere Technologien und Wasserstoffprojekte zur Verfügung.
Die Behörde fordert Unternehmen auf, Vorschläge für Projekte „innovativer Dekarbonisierungstechnologien“ vorzulegen. Dafür
stünden im Innovationsfonds der EU vier Milliarden Euro zur Verfügung, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Der Innovationsfonds
wird durch einen Teil der Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel (ETS) finanziert.
2023 stellt die Kommission 1,4 Milliarden Euro bereit, um „die industrielle Fertigungskapazität, die technologische Führungsrolle und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in Europa zu stärken“. Zuschüsse aus dem Fonds würden für Investitionen zur „allgemeinen Dekarbonisierung“ und zur „sauberen Fertigung“ sowie für Pilotprojekte vergeben, „deren Schwerpunkt auf einer tiefgreifenden Dekarbonisierung“ liege. Die Bewertung erfolgt aufgrund des Potentials zur Verringerung der Treibhausgase, des Innovationsgrades, der technologischen Reife, der Reproduzierbarkeit und ihrer Kosteneffizienz.
Der Innovationsfonds übernimmt bis zu 60 Prozent der Projektkosten. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Schweiz, Norwegen und Island). Das Programm richtet sich insbesondere an die energieintensive Industrie, einschließlich der Luftfahrt, erneuerbare Energien und Energiespeicher, den See- und Straßenverkehr sowie den Gebäudesektor.
Anträge können bis zum 9. April 2024 über das EU-Portal für Fördermittel und Ausschreibungen beantragt werden. Vielversprechende Projekte, die aufgrund der begrenzten Mittel nicht gefördert würden, könnten günstige Kredite von der Europäischen Investitionsbank erhalten.
Darüber hinaus hat die Kommission die erste Auktion der Europäischen Wasserstoffbank für die Vergabe von 800 Millionen Euro Beihilfen für Projekte der Wasserstoffwirtschaft eingeleitet. Erzeuger von grünem Wasserstoff erhalten im Rahmen des Programms eine feste Prämie pro Kilogramm grünem Wasserstoff.
Weitere Informationen zum Innovationsfonds und die Möglichkeit zur Antragstellung sind auf den Internetseiten der EU-Kommission verfügbar.
2023 stellt die Kommission 1,4 Milliarden Euro bereit, um „die industrielle Fertigungskapazität, die technologische Führungsrolle und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in Europa zu stärken“. Zuschüsse aus dem Fonds würden für Investitionen zur „allgemeinen Dekarbonisierung“ und zur „sauberen Fertigung“ sowie für Pilotprojekte vergeben, „deren Schwerpunkt auf einer tiefgreifenden Dekarbonisierung“ liege. Die Bewertung erfolgt aufgrund des Potentials zur Verringerung der Treibhausgase, des Innovationsgrades, der technologischen Reife, der Reproduzierbarkeit und ihrer Kosteneffizienz.
Der Innovationsfonds übernimmt bis zu 60 Prozent der Projektkosten. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Schweiz, Norwegen und Island). Das Programm richtet sich insbesondere an die energieintensive Industrie, einschließlich der Luftfahrt, erneuerbare Energien und Energiespeicher, den See- und Straßenverkehr sowie den Gebäudesektor.
Anträge können bis zum 9. April 2024 über das EU-Portal für Fördermittel und Ausschreibungen beantragt werden. Vielversprechende Projekte, die aufgrund der begrenzten Mittel nicht gefördert würden, könnten günstige Kredite von der Europäischen Investitionsbank erhalten.
Darüber hinaus hat die Kommission die erste Auktion der Europäischen Wasserstoffbank für die Vergabe von 800 Millionen Euro Beihilfen für Projekte der Wasserstoffwirtschaft eingeleitet. Erzeuger von grünem Wasserstoff erhalten im Rahmen des Programms eine feste Prämie pro Kilogramm grünem Wasserstoff.
Weitere Informationen zum Innovationsfonds und die Möglichkeit zur Antragstellung sind auf den Internetseiten der EU-Kommission verfügbar.
Tom Weingärtner
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 23.11.2023, 15:18 Uhr
Donnerstag, 23.11.2023, 15:18 Uhr
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