Quelle: Pixabay / Albrecht Fietz
RECHT:
Militärflughafen bremst weit entferntes Windkraftprojekt aus
Die Bundeswehr behält die Lufthoheit über einen Militärflugplatz im Rheinischen. Eine 200 Meter hohe Windkraftanlage darf im Radarkorridor nicht entstehen, entschied das OVG Münster.
Der Luftraum im Einzugsbereich von Flughäfen ist umkämpft, es konkurrieren Sicherheitsaspekte des Luftverkehrs mit Ausbauinteressen
der Erneuerbaren-Szene. Jetzt hat ein Repowering-Projekt in Nordrhein-Westfalen das Nachsehen. Eine Windkraftanlage im Abstand
von 30 Kilometern zum Militärflugplatz Nörvenich darf laut Gerichtsbeschluss nicht aus dem rheinischen Boden wachsen.Das Problem der...
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Donnerstag, 06.11.2025, 16:18 Uhr
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