MESSWESEN:
Messzugangsverordnung in Kraft
Am 23. Oktober tritt die neue Messzugangsverordnung (MessZV) in Kraft.
Die Verordnung regelt die Mindestinhalte, die ein Messvertrag erfüllen muss. Sie legt auch Rahmenbedingungen für den Wechsel
des Messstellen-Betreibers fest. Gleichzeitig werden mehrere Verordnungen, etwa die Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen
für Strom und Gas oder die Anreizregulierungsverordnung so verändert, dass die wichtigen Regelungen zum Mess- und Zählerwesen
einheitlich...
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Donnerstag, 23.10.2008, 12:00 Uhr
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