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MESSWESEN:
Messzugangsverordnung in Kraft
Am 23. Oktober tritt die neue Messzugangsverordnung (MessZV) in Kraft.
 
Die Verordnung regelt die Mindestinhalte, die ein Messvertrag erfüllen muss. Sie legt auch Rahmenbedingungen für den Wechsel des Messstellen-Betreibers fest. Gleichzeitig werden mehrere Verordnungen, etwa die Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas oder die Anreizregulierungsverordnung so verändert, dass die wichtigen Regelungen zum Mess- und Zählerwesen einheitlich...

 
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Donnerstag, 23.10.2008, 12:00 Uhr