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Messstellenbetreiber darf seinen Zählerschrank verwenden
In einem Streit zwischen Netze BW und dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber EHA um technische Mindestanforderungen hat sich die Behörde klar geäußert.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in einem Streit der Netze BW mit dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber EHA Energie-Handels-Gesellschaft eine Entscheidung gefällt. Demnach darf
der Verteilnetzbetreiber den Messstellenbetrieb der EHA nicht von der Verwendung eines vorgegebenen Messschrank-Typs abhängig
machen.Der Streit bezieht sich seit dem Jahr 2020 auf eine...
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Donnerstag, 17.04.2025, 17:29 Uhr
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