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Enerige & Management > KWK - Meldepflicht für reduzierte KWK-Umlage
Bild: Fotolia.com, XtravaganT
KWK:
Meldepflicht für reduzierte KWK-Umlage
Bis 31. März müssen sich Unternehmen mit mehr als 1 GWh Stromverbrauch bei ihrem Netzbetreiber mit den 2015 verbrauchten Strommengen melden – sonst fällt die volle KWK-Umlage an.
 
Unternehmen, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1 GWh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben (die so genannte Letztverbrauchergruppe C), benötigen bis Ende März zudem ein Wirtschaftsprüfertestat. Darauf hat die Industrie- und Handelskammer zu Köln hingewiesen. Eine Meldung an den zuständigen Netzbetreiber bis zu...

 
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Donnerstag, 11.02.2016, 16:20 Uhr