GEOTHERMIE:
Meilenstein für die Geothermie
Das Geothermiebeschleunigungsgesetz ist nach Ansicht des Bundesverbands Geothermie ein „Meilenstein“. Um Projekte aber deutlich schneller umzusetzen, braucht es weitere Maßnahmen.
Es sei das erste Mal, dass ein „Gesetz dezidiert die Geothermie berücksichtigt“, sagte Gregor Dilger, Geschäftsführer des
Bundesverbands Geothermie (BVG) in einer digitalen Pressekonferenz am 15. Oktober. Er meint den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, und Wärmespeichern (GeoWG), mit dem sich nun am 18. Oktober der Bundesrat befasst.
Der BVG betrachtet die Schaffung des ersten geothermiespezifischen Stammgesetzes als einen „Meilenstein“, so Dilger weiter. „Wir freuen uns sehr darüber, dass die Geothermie über Parteigrenzen hinweg starke Unterstützung erfährt. Es herrscht in den demokratischen Parteien Konsens darüber, dass der Ausbau der Erdwärmenutzung beschleunigt werden soll“. Insbesondere die Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses und die Flexibilisierung und Laufzeitverlängerung bei der Gültigkeit von Betriebsplänen lobt der Branchenverband als wichtige Maßnahmen im GeoWG.
Gleichzeitig forderte Dilger, dass weitere Maßnahmen nötig seien, damit eine noch deutlichere Beschleunigung erreicht werden. „Wir brauchen den Turbo. Manchmal hakt es auch an der Umsetzung im Praktischen. Öffentliche Flächen sollten daher zur Verfügung gestellt werden, damit Heizwerke und Fernwärmeleitungen errichtet und Erdwärmesonden und -kollektoren installiert werden können. Private Grundstückseigentümer sollten zudem verpflichtet werden, die Auslage von Geophonen bei seismischen Messungen zu dulden.“
Geothermiebranche fordert für sich Beschleunigungsgebiete
Zudem sollten Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden, wie es sie bereits für Wind- und Solaranlagen gibt, um Umweltverträglichkeitsprüfungen bereits vorab durchführen zu können. Auch das würde Projekte beschleunigen. Damit sich jedoch weitere Kommunen und Stadtwerke an Geothermieprojekte wagen, brauche es Verlässlichkeit. „Die Investitionen, die zunächst höher sind, als für andere Technologien müssen langfristig refinanziert werden können. Es braucht daher stabile Rahmenbedingungen.“ Dazu zählt Dilger auch eine Fündigkeitsabsicherung, die nach seinen Worten, Anfang nächsten Jahres endlich „stehen könnte“.
Am 4. September hatte das Kabinett die Gesetzesänderungen beschlossen (wir berichteten). Die Regierung beabsichtigt laut Entwurf des GeoWG, zur besseren Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie sowie für den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen die Verfahrensdauern zu halbieren. Erreicht werden soll das durch „Digitalisierungsvorgaben, Verkürzung behördlicher Fristen bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen und die Reduzierung von Genehmigungsanforderungen“.
„Geothermie ist eine klimaneutrale, nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche und zugleich zuverlässige und über das gesamte Jahr verfügbare Energiequelle, mit der auch hohe Wärmebedarfe gedeckt werden können“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dieses Potenzial für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sei bislang allerdings unzureichend erschlossen worden. Laut Bundesregierung werden weniger als zwei Prozent der Wärme derzeit aus Geothermie und Umweltwärme gewonnen. Bis Februar des Jahres 2022 seien weniger als 50 Projekte der tiefen Geothermie mit einer thermischen Leistung von knapp 350 MW realisiert worden, heißt es weiter.
Erdwärme könnte Wärmeversorgung bundesweit sicherstellen
Rund 3.000 MW, beziehungsweise etwa 150 Projekte für mitteltiefe und tiefe Geothermie, sind nach Auskunft des BVG derzeit in Planung oder im Bau. Diesen Projekten könnten die nun angegangenen rechtlichen Verbesserungen einen Schub geben. Das Potenzial im Untergrund ist indes viel höher, wie Ingo Sass erklärte. Er ist Professor beim „Deutschen GeoForschungsZentrum“ (GFZ) in Potsdam.
Der Wärmebedarf hierzulande liegt laut dem Experten bei 1.400 TWh im Jahr. Würde das gesamte Potenzial der Technologie ausgeschöpft, könnte rein rechnerisch die oberflächennahe Geothermie rund 600 TWh beisteuern und die tiefe Geothermie rund 300 TWh. Sass: „Wir können daher mit Fug und Recht behaupten, dass die Geothermie mehr als die Hälfte des Wärmebedarfs bereitstellen könnte − und dies ganzjähig, da sie grundlastfähig ist.“
Das Interesse sei jedenfalls da, so der BVG. Dies zeige sich auch am Geothermiekongress. Nach einem Anmeldungsplus von 50 Prozent im vergangenen Jahr, erwartet der Verband in diesem Jahr über 1.000 Besucherinnen und Besucher. Der Kongress beginnt am 22. Oktober im Kongresshotel Potsdam.
Die Stellungnahme des Bundesverbandes Geothermie zum Gesetzesentwurf finden Sie hier .
Der BVG betrachtet die Schaffung des ersten geothermiespezifischen Stammgesetzes als einen „Meilenstein“, so Dilger weiter. „Wir freuen uns sehr darüber, dass die Geothermie über Parteigrenzen hinweg starke Unterstützung erfährt. Es herrscht in den demokratischen Parteien Konsens darüber, dass der Ausbau der Erdwärmenutzung beschleunigt werden soll“. Insbesondere die Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses und die Flexibilisierung und Laufzeitverlängerung bei der Gültigkeit von Betriebsplänen lobt der Branchenverband als wichtige Maßnahmen im GeoWG.
Gleichzeitig forderte Dilger, dass weitere Maßnahmen nötig seien, damit eine noch deutlichere Beschleunigung erreicht werden. „Wir brauchen den Turbo. Manchmal hakt es auch an der Umsetzung im Praktischen. Öffentliche Flächen sollten daher zur Verfügung gestellt werden, damit Heizwerke und Fernwärmeleitungen errichtet und Erdwärmesonden und -kollektoren installiert werden können. Private Grundstückseigentümer sollten zudem verpflichtet werden, die Auslage von Geophonen bei seismischen Messungen zu dulden.“
Geothermiebranche fordert für sich Beschleunigungsgebiete
Zudem sollten Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden, wie es sie bereits für Wind- und Solaranlagen gibt, um Umweltverträglichkeitsprüfungen bereits vorab durchführen zu können. Auch das würde Projekte beschleunigen. Damit sich jedoch weitere Kommunen und Stadtwerke an Geothermieprojekte wagen, brauche es Verlässlichkeit. „Die Investitionen, die zunächst höher sind, als für andere Technologien müssen langfristig refinanziert werden können. Es braucht daher stabile Rahmenbedingungen.“ Dazu zählt Dilger auch eine Fündigkeitsabsicherung, die nach seinen Worten, Anfang nächsten Jahres endlich „stehen könnte“.
Am 4. September hatte das Kabinett die Gesetzesänderungen beschlossen (wir berichteten). Die Regierung beabsichtigt laut Entwurf des GeoWG, zur besseren Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie sowie für den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen die Verfahrensdauern zu halbieren. Erreicht werden soll das durch „Digitalisierungsvorgaben, Verkürzung behördlicher Fristen bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen und die Reduzierung von Genehmigungsanforderungen“.
„Geothermie ist eine klimaneutrale, nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche und zugleich zuverlässige und über das gesamte Jahr verfügbare Energiequelle, mit der auch hohe Wärmebedarfe gedeckt werden können“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dieses Potenzial für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sei bislang allerdings unzureichend erschlossen worden. Laut Bundesregierung werden weniger als zwei Prozent der Wärme derzeit aus Geothermie und Umweltwärme gewonnen. Bis Februar des Jahres 2022 seien weniger als 50 Projekte der tiefen Geothermie mit einer thermischen Leistung von knapp 350 MW realisiert worden, heißt es weiter.
Erdwärme könnte Wärmeversorgung bundesweit sicherstellen
Rund 3.000 MW, beziehungsweise etwa 150 Projekte für mitteltiefe und tiefe Geothermie, sind nach Auskunft des BVG derzeit in Planung oder im Bau. Diesen Projekten könnten die nun angegangenen rechtlichen Verbesserungen einen Schub geben. Das Potenzial im Untergrund ist indes viel höher, wie Ingo Sass erklärte. Er ist Professor beim „Deutschen GeoForschungsZentrum“ (GFZ) in Potsdam.
Der Wärmebedarf hierzulande liegt laut dem Experten bei 1.400 TWh im Jahr. Würde das gesamte Potenzial der Technologie ausgeschöpft, könnte rein rechnerisch die oberflächennahe Geothermie rund 600 TWh beisteuern und die tiefe Geothermie rund 300 TWh. Sass: „Wir können daher mit Fug und Recht behaupten, dass die Geothermie mehr als die Hälfte des Wärmebedarfs bereitstellen könnte − und dies ganzjähig, da sie grundlastfähig ist.“
Das Interesse sei jedenfalls da, so der BVG. Dies zeige sich auch am Geothermiekongress. Nach einem Anmeldungsplus von 50 Prozent im vergangenen Jahr, erwartet der Verband in diesem Jahr über 1.000 Besucherinnen und Besucher. Der Kongress beginnt am 22. Oktober im Kongresshotel Potsdam.
Die Stellungnahme des Bundesverbandes Geothermie zum Gesetzesentwurf finden Sie hier .
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Dienstag, 15.10.2024, 14:21 Uhr
Dienstag, 15.10.2024, 14:21 Uhr
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