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Enerige & Management > Politik - Mehr Zustimmung zur EnWG-Novelle als Kritik
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
POLITIK:
Mehr Zustimmung zur EnWG-Novelle als Kritik
In einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie standen unter anderem die geplanten Regeln fürs Energy Sharing auf dem Programm.
 
Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage und die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Stärkung des Verbraucherschutzes waren Thema einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie. 

Vertreter der Industrie und Wirtschaft begrüßten den Wegfall der Gasspeicherumlage, warnten jedoch vor neuen Unsicherheiten, teilte die Bundestagsverwaltung nach der Anhörung mit. Bekanntlich soll die Finanzierung der Gasspeicherumlage künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen. 6,5 Milliarden Euro aus dem Fonds sind außerdem für Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten vorgesehen. 

Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), forderte eine dauerhafte rechtliche Absicherung, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Auch Sebastian Bolay von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) plädierte für eine pragmatische Umsetzung, die Netzanschlüsse und Infrastrukturprojekte beschleunigt.

Überwiegend Zustimmung vom BDEW zur EnWG-Novelle

Parallel dazu wurde über die EnWG-Novelle diskutiert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertete die EnWG-Novelle grundsätzlich positiv. Sie schaffe Rechtsklarheit und Planungssicherheit. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte in einem BDEW-Statement, die meisten nationalen Ergänzungen des Gesetzes seien sinnvoll und würden bestehende Rechtslücken schließen. 

Das neue EnWG sieht zudem neue Regelungen insbesondere für das sogenannte Energy Sharing vor – also die gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien. Entscheidend sei dabei, dass die Umsetzung „schlank, bürokratiearm und praxisnah“ erfolge, so der BDEW.

Das Energy Sharing müsse praktikabel gestaltet werden. Andreae forderte zudem eine Beschränkung auf ein Verteilnetzgebiet sowie den Aufbau einer zentralen, staatlich finanzierten Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger nach österreichischem Vorbild, um Beratungsstrukturen effizient zu bündeln.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Einführung des Energy Sharings grundsätzlich, sieht aber erheblichen Klärungsbedarf. „Energy Sharing ist eine spannende Idee für engagierte Bürgerinnen und Bürger“, sagte Kai Lobo, stellvertretender VKU-Hauptgeschäftsführer. Kommunen könnten lokal erzeugten Strom etwa in Schwimmbädern oder Abwasseranlagen nutzen.

Voraussetzung seien jedoch intelligente Messsysteme, präzise Bilanzierung und klare Abrechnungsprozesse. „Dafür sei unter anderem zunächst eine Festlegung der Bundesnetzagentur über die Marktkommunikationsprozesse notwendig“, so Lobo in einem Statement des VKU zum Thema.

Ausschluss von kommunalen Unternehmen geplant

Vergleichbar der Aussage des BDEW bewertet der VKU kritisch die geplante Ausweitung des Energy Sharings über Bilanzierungsgebiete hinweg. Diese führe zu erheblichen technischen und administrativen Zusatzaufgaben. Der Verband fordert daher, Energy Sharing auf einzelne Bilanzierungsgebiete zu beschränken.

Lobo verwies außerdem auf eine „nicht hinnehmbare“ Regelung im Entwurf, wonach kommunale Unternehmen aufgrund ihrer Eigentümerstruktur von der Teilnahme ausgeschlossen wären. Diese Beschränkung widerspreche dem Ziel, die Energiewende vor Ort zu fördern.

Während der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in der Anhörung den raschen Ausbau des Energy Sharings forderte, verwiesen Fachverbände wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) und die Stiftung Umweltenergierecht auf ungelöste Fragen bei Netzanschlüssen und Speicherintegration. Sie verlangten klarere rechtliche Rahmenbedingungen, um die geplanten Maßnahmen praxistauglich umzusetzen.
 

Stefan Sagmeister
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