
Quelle: E&M
AUS DER AKTUELLEN AUSGABE:
Mehr Platz im Stromnetz per Gesetz
Netzanschlüsse dürfen nun überbaut werden. Unternehmen und Betreiber hoffen damit, schneller und günstiger an Netzanschlüsse zu kommen. Es sind aber nicht alle Rechtsfragen geklärt.
Viele Projekte „hierzulande haben darauf gewartet, dass nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Überbauung von Netzverknüpfungspunkten
geschaffen werden“, so die Ansicht des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) auf Anfrage von E&M. Im EnWG regelt § 8f Flexible
Netzanschlussvereinbarungen: „Der Netzbetreiber und der Anlagenbetreiber können eine anschlussseitige Begrenzung der maximalen
Wirkleistungseinspeisung in das Netz vereinbaren (flexible Netzanschlussvereinbarung)“, heißt es.
Diese Entwicklungen bewertet der BEE grundsätzlich positiv, denn durch die neuen Rahmenbedingungen können sowohl Bestandsparks als auch neue Anlagen mit Anschlusszusage an bestehenden Netzverknüpfungspunkten schneller ans Netz gehen. Projekte, die bisher auf einen Anschluss warteten, profitieren von der Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung, glaubt der BEE.
Praxisnutzen im Nordwesten
Die neue gesetzliche Freiheit zur Überbauung von Netzanschlusspunkten (NAP) beflügelt Windkraft- und PV-Pläne an der holländischen Grenze. Hier plant die Grafschafter Erneuerbare Energien Gesellschaft mbH (GEE) aus Nordhorn eine neue PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von rund 35 MW sowie die Windpark Gölenkamp Wilsum GmbH u. Co. KG ein Repowering vorhandener Windkraftanlagen auf eine Leistung von 33 MW. Die Gesamtleistung des Hybridparks von 70 MVA soll dann über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt in das Netz eingespeist werden.
Vom zuständigen Netzbetreiber Westnetz steht aber nur ein NAP mit einer Leistung von 40 MW zur Verfügung. Im Gespräch mit E&M sagte GEE-Geschäftsführer Georg Enneking: „Müssten wir für die PV-Anlage ein eigenes Umspannwerk bauen, wäre das Projekt wegen der Kosten sofort gestorben.“
Mit der Gesetzesänderung plane sein Unternehmen nun, ein grundlastfähiges Kraftwerk aus regenerativen Energien zu errichten. Denn Wind- und Solarstrom fallen oft zu unterschiedlichen Tageszeiten an. Für den PV-Park gibt es schon Pachtverträge und ein Bebauungsplan wird aktuell aufgestellt.
Die GEE will in vertrauensvoller Kooperation mit der Westnetz dafür sorgen, dass der vorhandene Netzanschluss mit dem jeweils günstigsten vorhandenen Strom aus Windkraft und Photovoltaik ausgelastet wird. „Aktuell berechnen wir, ob sich ein zusätzlicher Batteriespeicher mit 10 MVA zur Verstetigung des Erzeugungsprofils wirtschaftlich darstellen lässt“, sagte Enneking. Wenn das alles klappt, soll die Umsetzung dieses Projekts 2026 erfolgen.
Platz im Bayernnetz für 7.000 MW
Auch die Bayernwerk Netz GmbH sieht ganz klar Vorteile. „Da keine neuen Netzverknüpfungspunkte geschaffen werden müssen, bieten sich mit der gemeinsamen Nutzung erhebliche Einsparpotenziale für den neuen Projektierer, aber auch für den Bestandsanlagenbetreiber, der beispielsweise gegen Entgelt den Wind am gleichen Anschlusspunkt mitnehmen kann“, sagt Matthias Löhlein, Leiter Strategie und Unternehmensentwicklung der Bayernwerk AG.
„Geringerer Planungsaufwand, geringerer Genehmigungsaufwand, geringere Kosten. Wir erwarten daher ein wachsendes Interesse. Allerdings bleibt das Matching der Anlagenpartner eine Herausforderung. Da werden Wege und Lösungen gefragt sein.“
Das Bayernwerk kann auch bereits auf erste Erkenntnisse zurückgreifen. Der Netzbetreiber hat in einem Pilotprojekt den Mechanismus und die Wirksamkeit der Zusammenführung von Einspeiseanlagen an einem Anschlusspunkt geprüft, und zwar mit Photovoltaik und Wind. „Das Ergebnis war hoch spannend“, sagt Bayernwerk-CEO Egon Leo Westphal. „Die Erzeugungsmenge der beiden Anlagen mindert sich trotz der Bündelung an einem Anschlusspunkt nur um ein bis drei Prozent. Das heißt: Sonne und Wind sind ein perfektes Match.“
Um zu wissen, welche Auswirkung diese Erkenntnis auf den weiteren Zubau der Erneuerbaren haben kann, hat das Unternehmen für sein Netzgebiet eine georeferenzierte Potenzialanalyse erstellt. Westphal: „Heraus kam dabei ein enormes zusätzliches Anschlusspotenzial von 7,4 Gigawatt.“
Von hoher Relevanz sei in Bayern das Zusammenführen von PV-Anlagen mit Wind. „Da die Photovoltaik das Bayernwerk-Netz und damit die Regenerativen in Bayern dominiert, lautet die Frage für uns: Wie viel Wind kann die PV ‚Huckepack‘ nehmen?
Das Ergebnis: Eine Windkapazität von 4,9 Gigawatt ließe sich zu PV an gemeinsamen Netzverknüpfungspunkten hinzubauen.“ Das entspricht nach Angaben des Bayernwerk-Chefs rund 1.000 Windrädern allein in seinem Netz. Damit könnte das Bayernwerk die Windziele der Bayerischen Staatsregierung für 2030 theoretisch schon heute ermöglichen − mit höherer Geschwindigkeit und geringerem Netzausbau. Das zeige das Potenzial. „Dennoch bleibt der Netzausbau ganz oben auf der Agenda“, sagt Westphal.
„Wir wenden in den Jahren 2024 bis 2026 über fünf Milliarden Euro für unsere Energienetze auf, um neue Kapazitäten zu schaffen und so einen weiteren Zubau zu gewährleisten.“ Der Anschluss mehrerer Erneuerbare-Energien-Anlagen an einem Netzanschlusspunkt sei dabei ein zusätzlicher, hochattraktiver Weg. „Die Zusammenführung von Anschlüssen veredelt die Energiewende und wäre enormer Rückenwind für das Sonnenland Bayern“, resümiert Westphal.
Offene Rechtsfragen bleiben
Die Flexperten betonten in einem Online-Webinar, dass künftig der Netzbetreiber sogar selbst die grundsätzliche Möglichkeit des Abschlusses einer solchen flexiblen Netzanschlussvereinbarung prüfen und dem Anlagenbetreiber das Ergebnis dieser Prüfung gemeinsam mit dem Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung mitteilen muss. Damit würden Flexprojekte nicht mehr an weit entfernte Netzverknüpfungspunkte verwiesen, sondern nahezu alle an bestehenden NVP zu wesentlich geringeren Kosten möglich. „Mit dem neuen Gesetz ist es damit nun möglich, einen nahen Netzanschlusspunkt zu nutzen“, sagte Andreas Rasche von Rasche & Weßler.
Der Branchenverband BEE sieht trotz der positiven Entwicklungen noch offene Regelungsfragen. Ein zentraler Punkt ist die gesetzliche Verankerung und klare Definition des Begriffs „Cable Pooling“, der auch die Überbauung explizit umfassen solle. Erst dadurch könnten die systemischen Vorteile vollständig genutzt werden.
Zudem fordert der BEE ein standardisiertes Messkonzept, um Strommengen unterschiedlicher Technologien nachvollziehbar abzugrenzen. Auch die flexible Nutzung von Netzanschlusspunkten durch verschiedene Anlagenbetreiber solle gesetzlich ermöglicht werden, solange die genehmigte Anschlussleistung nicht überschritten wird.
Ein weiterer offener Punkt betrifft den Rückbau von Anlagen innerhalb eines überbauten Netzanschlusspunkts. Hier müsse sichergestellt werden, dass verbleibende Anlagen die frei werdende Leistung übernehmen können, so der BEE. Ein standardisierter Überbauungsvertrag zwischen Alt- und Neuanlagenbetreibern sowie den Netzbetreibern könnte eine rechtssichere Grundlage schaffen, schlägt der Verband vor.
Diese Entwicklungen bewertet der BEE grundsätzlich positiv, denn durch die neuen Rahmenbedingungen können sowohl Bestandsparks als auch neue Anlagen mit Anschlusszusage an bestehenden Netzverknüpfungspunkten schneller ans Netz gehen. Projekte, die bisher auf einen Anschluss warteten, profitieren von der Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung, glaubt der BEE.
Praxisnutzen im Nordwesten
Die neue gesetzliche Freiheit zur Überbauung von Netzanschlusspunkten (NAP) beflügelt Windkraft- und PV-Pläne an der holländischen Grenze. Hier plant die Grafschafter Erneuerbare Energien Gesellschaft mbH (GEE) aus Nordhorn eine neue PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von rund 35 MW sowie die Windpark Gölenkamp Wilsum GmbH u. Co. KG ein Repowering vorhandener Windkraftanlagen auf eine Leistung von 33 MW. Die Gesamtleistung des Hybridparks von 70 MVA soll dann über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt in das Netz eingespeist werden.
Vom zuständigen Netzbetreiber Westnetz steht aber nur ein NAP mit einer Leistung von 40 MW zur Verfügung. Im Gespräch mit E&M sagte GEE-Geschäftsführer Georg Enneking: „Müssten wir für die PV-Anlage ein eigenes Umspannwerk bauen, wäre das Projekt wegen der Kosten sofort gestorben.“
Mit der Gesetzesänderung plane sein Unternehmen nun, ein grundlastfähiges Kraftwerk aus regenerativen Energien zu errichten. Denn Wind- und Solarstrom fallen oft zu unterschiedlichen Tageszeiten an. Für den PV-Park gibt es schon Pachtverträge und ein Bebauungsplan wird aktuell aufgestellt.
Die GEE will in vertrauensvoller Kooperation mit der Westnetz dafür sorgen, dass der vorhandene Netzanschluss mit dem jeweils günstigsten vorhandenen Strom aus Windkraft und Photovoltaik ausgelastet wird. „Aktuell berechnen wir, ob sich ein zusätzlicher Batteriespeicher mit 10 MVA zur Verstetigung des Erzeugungsprofils wirtschaftlich darstellen lässt“, sagte Enneking. Wenn das alles klappt, soll die Umsetzung dieses Projekts 2026 erfolgen.
Platz im Bayernnetz für 7.000 MW
Auch die Bayernwerk Netz GmbH sieht ganz klar Vorteile. „Da keine neuen Netzverknüpfungspunkte geschaffen werden müssen, bieten sich mit der gemeinsamen Nutzung erhebliche Einsparpotenziale für den neuen Projektierer, aber auch für den Bestandsanlagenbetreiber, der beispielsweise gegen Entgelt den Wind am gleichen Anschlusspunkt mitnehmen kann“, sagt Matthias Löhlein, Leiter Strategie und Unternehmensentwicklung der Bayernwerk AG.
„Geringerer Planungsaufwand, geringerer Genehmigungsaufwand, geringere Kosten. Wir erwarten daher ein wachsendes Interesse. Allerdings bleibt das Matching der Anlagenpartner eine Herausforderung. Da werden Wege und Lösungen gefragt sein.“
Das Bayernwerk kann auch bereits auf erste Erkenntnisse zurückgreifen. Der Netzbetreiber hat in einem Pilotprojekt den Mechanismus und die Wirksamkeit der Zusammenführung von Einspeiseanlagen an einem Anschlusspunkt geprüft, und zwar mit Photovoltaik und Wind. „Das Ergebnis war hoch spannend“, sagt Bayernwerk-CEO Egon Leo Westphal. „Die Erzeugungsmenge der beiden Anlagen mindert sich trotz der Bündelung an einem Anschlusspunkt nur um ein bis drei Prozent. Das heißt: Sonne und Wind sind ein perfektes Match.“
Um zu wissen, welche Auswirkung diese Erkenntnis auf den weiteren Zubau der Erneuerbaren haben kann, hat das Unternehmen für sein Netzgebiet eine georeferenzierte Potenzialanalyse erstellt. Westphal: „Heraus kam dabei ein enormes zusätzliches Anschlusspotenzial von 7,4 Gigawatt.“
Von hoher Relevanz sei in Bayern das Zusammenführen von PV-Anlagen mit Wind. „Da die Photovoltaik das Bayernwerk-Netz und damit die Regenerativen in Bayern dominiert, lautet die Frage für uns: Wie viel Wind kann die PV ‚Huckepack‘ nehmen?
Das Ergebnis: Eine Windkapazität von 4,9 Gigawatt ließe sich zu PV an gemeinsamen Netzverknüpfungspunkten hinzubauen.“ Das entspricht nach Angaben des Bayernwerk-Chefs rund 1.000 Windrädern allein in seinem Netz. Damit könnte das Bayernwerk die Windziele der Bayerischen Staatsregierung für 2030 theoretisch schon heute ermöglichen − mit höherer Geschwindigkeit und geringerem Netzausbau. Das zeige das Potenzial. „Dennoch bleibt der Netzausbau ganz oben auf der Agenda“, sagt Westphal.
„Wir wenden in den Jahren 2024 bis 2026 über fünf Milliarden Euro für unsere Energienetze auf, um neue Kapazitäten zu schaffen und so einen weiteren Zubau zu gewährleisten.“ Der Anschluss mehrerer Erneuerbare-Energien-Anlagen an einem Netzanschlusspunkt sei dabei ein zusätzlicher, hochattraktiver Weg. „Die Zusammenführung von Anschlüssen veredelt die Energiewende und wäre enormer Rückenwind für das Sonnenland Bayern“, resümiert Westphal.
Offene Rechtsfragen bleiben
Die Flexperten betonten in einem Online-Webinar, dass künftig der Netzbetreiber sogar selbst die grundsätzliche Möglichkeit des Abschlusses einer solchen flexiblen Netzanschlussvereinbarung prüfen und dem Anlagenbetreiber das Ergebnis dieser Prüfung gemeinsam mit dem Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung mitteilen muss. Damit würden Flexprojekte nicht mehr an weit entfernte Netzverknüpfungspunkte verwiesen, sondern nahezu alle an bestehenden NVP zu wesentlich geringeren Kosten möglich. „Mit dem neuen Gesetz ist es damit nun möglich, einen nahen Netzanschlusspunkt zu nutzen“, sagte Andreas Rasche von Rasche & Weßler.
Der Branchenverband BEE sieht trotz der positiven Entwicklungen noch offene Regelungsfragen. Ein zentraler Punkt ist die gesetzliche Verankerung und klare Definition des Begriffs „Cable Pooling“, der auch die Überbauung explizit umfassen solle. Erst dadurch könnten die systemischen Vorteile vollständig genutzt werden.
Zudem fordert der BEE ein standardisiertes Messkonzept, um Strommengen unterschiedlicher Technologien nachvollziehbar abzugrenzen. Auch die flexible Nutzung von Netzanschlusspunkten durch verschiedene Anlagenbetreiber solle gesetzlich ermöglicht werden, solange die genehmigte Anschlussleistung nicht überschritten wird.
Ein weiterer offener Punkt betrifft den Rückbau von Anlagen innerhalb eines überbauten Netzanschlusspunkts. Hier müsse sichergestellt werden, dass verbleibende Anlagen die frei werdende Leistung übernehmen können, so der BEE. Ein standardisierter Überbauungsvertrag zwischen Alt- und Neuanlagenbetreibern sowie den Netzbetreibern könnte eine rechtssichere Grundlage schaffen, schlägt der Verband vor.

Quelle: Bayernwerk
Heidi Roider und Susanne Harmsen
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 13.03.2025, 09:25 Uhr
Donnerstag, 13.03.2025, 09:25 Uhr
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