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Enerige & Management > Baden-Württemberg - Mehr Photovoltaik ohne neue Flächenversiegelung
Photovoltaik-Module an einer Lärmschutzwand. Quelle: Adobe Stock / Warszawski
BADEN-WÜRTTEMBERG:
Mehr Photovoltaik ohne neue Flächenversiegelung
Den Solarausbau weiter voranbringen, ohne Flächen zu versiegeln: Das ist Ziel eines Programms, das das Land Baden-Württemberg jetzt aufgelegt hat.
 
Die Stuttgarter Landesregierung stellt 4 Millionen Euro für Photovoltaik an Mobilitätsinfrastrukturen zur Verfügung. Bewerbungen sind von sofort an möglich, wie es in einer Mitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg heißt. Zuvor hatte es schon eine Initiative für die Überdachung von Parkplätzen mit PV-Modulen gegeben.

Ministerin Thekla Walker (Grüne) erklärte zum Start des Förderprogramms: „Indem wir bestehende Infrastrukturen mit Photovoltaik-Anlagen ausstatten, profitieren wir doppelt: Die bereits genutzte Fläche liefert einen weiteren Mehrwert und trägt damit effizient zur Energiewende im Land bei. So können wir unsere Rekordzahlen in Sachen Solarausbau noch weiter nach oben treiben - und das, ohne neue Flächen zu belegen.“

Das Umweltministerium möchte mit dem Förderprogramm „Flächen doppelt nutzen – PV an Mobilitätsinfrastrukturen“ vor allem auch einen Anreiz bieten, innovative Ansätze und Projekte mit Modellcharakter umzusetzen. Deshalb fließen diese Kriterien in die Bewertung der Anträge ein.

Das Programm besteht aus drei Förderbausteinen:
  • Investitionen in Photovoltaik an Lärmschutzwänden,
  • Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von Stellplätzen für Fahrräder sowie von bestehenden öffentlichen Wegen wie beispielsweise Fußgängerwegen, Fahrradwegen oder Brücken und
  • Investitionen in Photovoltaik an Schieneninfrastrukturen wie etwa die Überdachung von Haltestellen oder Trafohäuschen.
Zur Umsetzung der Projekte lassen sich Investitionen beispielsweise in Befestigungselemente, Stützpfeiler oder Fundamente fördern. Zudem kann ein Zuschuss zur Solaranlage selbst beantragt werden.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Die Projekte müssen noch im Jahr 2024 begonnen und bis zum 30. November 2025 beendet werden. Anträge können ab sofort bis zum 10. Oktober 2024 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden. Die Bewerbungen lassen sich über das elektronische Antragssystem „pt-outline“ digital einreichen. Weitere Informationen  stehen auf der Homepage des Umweltministeriums zur Verfügung.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Freitag, 16.08.2024, 13:56 Uhr

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