
Quelle: OpenAI
SPECULANTIUS:
Medien: Heike Heim fordert Geld von den Dortmunder Stadtwerken
Die frühere Vorstandschefin der Dortmunder Stadtwerke (DSW 21), Heike Heim, hat nach Angaben der Ruhr Nachrichten eine weitere Klage gegen den kommunalen Konzern eingereicht.
Heike Heim wehrt sich weiter juristisch gegen ihren früheren Arbeitgeber DSW 21. Wie die Ruhr Nachrichten am 3. Juli berichteten, fordere die ehemalige Vorstandsvorsitzende die Auszahlung von rund 270.000 Euro an Gehaltszahlungen für den Zeitraum zwischen Mitte Juli 2024 und Januar 2025. Bereits zuvor hatte sie vor dem Landgericht
Dortmund Klage gegen ihre fristlose Kündigung im Jahr 2024 eingereicht.
Der DSW-Chefin wurde im Juli vor einem Jahr fristlos gekündigt. Der Aufsichtsrat hatte ihren ursprünglich auf fünf Jahre angelegten Vertrag nach nur einem Jahr beendet. Der Konzern begründet dies mit Pflichtverletzungen. Heike Heim will das so nicht stehen lassen.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen mehrere Vorwürfe. Unter Heims Verantwortung habe die Energietochter DEW 21 im Jahr 2022 während der Energiekrise langfristig Strom- und Gasmengen eingekauft. Durch später sinkende Preise sei ein noch nicht bezifferter Schaden entstanden.
Dabei soll Heim interne DSW-21-Gremien unter anderem nicht über die Überschreitung eines festgelegten „Stopp-Loss-Limits“ informiert haben. Laut interner E-Mails sei der Aufsichtsrat möglicherweise nicht vollständig unterrichtet gewesen. Dabei beruft sich die Zeitung auch auf Unterlagen und Vorgänge, über die Energie & Management berichtet hat. Heim bestreitet hingegen die Vorwürfe vonseiten des Unternehmens.
Showdown erst nach der Kommunalwahl?
Zum anderen werden Heim Verfehlungen in ihrer Amtszeit als Chefin bei der Dortmunder Energietochter DEW 21 angelastet. Bei den Vorgängen handelte es sich um Betrügereien bei der Energievertriebstochter „Stadtenergie“, die zu einem Verlust in Höhe von 93 Millionen Euro geführt haben sollen. Auch hier steht die Frage im Raum, inwiefern Heim informiert oder verantwortlich war, obwohl sie nicht direkt in die Vorgänge involviert war.
Die juristischen Auseinandersetzungen laufen damit weiter. Ein nächster Verhandlungstermin zur neuen Klage ist laut Ruhr Nachrichten für Januar 2026 angesetzt. Ob es bis zur Kommunalwahl am 14. September 2025 zu einer weiteren Verhandlung in der Hauptsache kommt, ist nach Angaben der Zeitung unklar. Pikant ist das insofern, als der Aufsichtsratsvorsitzende der DEW 21 der Dortmunder Oberbürgermeister ist.
Im Falle eines juristischen Erfolgs könnte Heim eine Abfindung in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro erhalten. Sollte das Gericht jedoch die Kündigung als rechtmäßig bewerten, könnte DSW 21 seinerseits Schadenersatz fordern.
Der DSW-Chefin wurde im Juli vor einem Jahr fristlos gekündigt. Der Aufsichtsrat hatte ihren ursprünglich auf fünf Jahre angelegten Vertrag nach nur einem Jahr beendet. Der Konzern begründet dies mit Pflichtverletzungen. Heike Heim will das so nicht stehen lassen.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen mehrere Vorwürfe. Unter Heims Verantwortung habe die Energietochter DEW 21 im Jahr 2022 während der Energiekrise langfristig Strom- und Gasmengen eingekauft. Durch später sinkende Preise sei ein noch nicht bezifferter Schaden entstanden.
Dabei soll Heim interne DSW-21-Gremien unter anderem nicht über die Überschreitung eines festgelegten „Stopp-Loss-Limits“ informiert haben. Laut interner E-Mails sei der Aufsichtsrat möglicherweise nicht vollständig unterrichtet gewesen. Dabei beruft sich die Zeitung auch auf Unterlagen und Vorgänge, über die Energie & Management berichtet hat. Heim bestreitet hingegen die Vorwürfe vonseiten des Unternehmens.
Showdown erst nach der Kommunalwahl?
Zum anderen werden Heim Verfehlungen in ihrer Amtszeit als Chefin bei der Dortmunder Energietochter DEW 21 angelastet. Bei den Vorgängen handelte es sich um Betrügereien bei der Energievertriebstochter „Stadtenergie“, die zu einem Verlust in Höhe von 93 Millionen Euro geführt haben sollen. Auch hier steht die Frage im Raum, inwiefern Heim informiert oder verantwortlich war, obwohl sie nicht direkt in die Vorgänge involviert war.
Die juristischen Auseinandersetzungen laufen damit weiter. Ein nächster Verhandlungstermin zur neuen Klage ist laut Ruhr Nachrichten für Januar 2026 angesetzt. Ob es bis zur Kommunalwahl am 14. September 2025 zu einer weiteren Verhandlung in der Hauptsache kommt, ist nach Angaben der Zeitung unklar. Pikant ist das insofern, als der Aufsichtsratsvorsitzende der DEW 21 der Dortmunder Oberbürgermeister ist.
Im Falle eines juristischen Erfolgs könnte Heim eine Abfindung in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro erhalten. Sollte das Gericht jedoch die Kündigung als rechtmäßig bewerten, könnte DSW 21 seinerseits Schadenersatz fordern.
Redaktion
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Montag, 07.07.2025, 15:09 Uhr
Montag, 07.07.2025, 15:09 Uhr
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