
Quelle: Pixabay / Rudy and Peter Skitterians
WINDKRAFT ONSHORE:
Massive Einschränkungen in Kärnten
Nach der Volksbefragung vom 12. Januar entschieden nun die Landespolitiker: Einen Ausbaustopp gibt es nicht, aber massive Einschränkungen und ein Moratorium für neue Projekte.
Die im Parlament des österreichischen Bundeslandes Kärnten vertretenen Parteien einigten sich am 30. Januar über die weitere Vorgangsweise beim Ausbau der Windkraft. Wie berichtet, hatten sich bei einer nicht rechtsverbindlichen
Volksbefragung am 12. Januar 51,5 Prozent der Teilnehmer für einen vollständigen Ausbaustopp ausgesprochen. Einen solchen wird es allerdings nicht geben, teilte
das Land Kärnten am 30. Januar in einer Aussendung mit.
Politisch akkordiert wurde dieser zufolge vielmehr die landesgesetzliche Festlegung „sehr restriktiver“ Beschränkungen für den Ausbau. In National- und Biosphärenparks sowie sonstigen Schutzzonen wird dieser vollständig untersagt, ebenso in den alpinen Regionen ab 1.800 Metern Seehöhe. Ferner werden die Eignungszonen für die Windkraft noch stärker eingeschränkt als in einem Vorschlag vom 27. November 2024 vorgesehen. Dieser lief darauf hinaus, nur 0,26 Prozent der Landesfläche oder rund 25 Quadratkilometer als potenziell für den Bau von Windrädern geeignet auszuweisen. Nun ist geplant, diese Flächen auf die Gebiete unmittelbar um die bestehenden Windparks zu begrenzen.
Überdies gilt für Anlagen, die ab dem 6. Februar des heurigen Jahres zur Genehmigung eingereicht werden, eine Bausperre bis 21. Februar 2026. Bis dahin will das Land die Eignungszonen definitiv festlegen. Und schließlich wurde der Aussendung zufolge „außer Streit gestellt, dass Kärnten eine Lücke in der Energie- beziehungsweise Stromproduktion hat und man ergebnisoffen diskutieren wird, mit welchen Energiequellen diese zukünftig zu schließen ist“.
Ausbaustopp unzulässig
Vorausgegangen war der Einigung eine Enquete am 16. Januar in der Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt. Bei dieser stellten Fachleute des Verfassungsdienstes des Landes klar, dass ein generelles Ausbauverbot unzulässig wäre: Ein solches widerspräche bundesgesetzlichen sowie EU-rechtlichen Vorgaben. Auch ein Stopp für laufende Genehmigungsverfahren ist nicht möglich.
Im Kärntner Landtag vertreten sind die Sozialdemokraten (SPÖ), die Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) und das sogenannte „Team Kärnten“ des ehemaligen sozialdemokratischen Bürgermeisters der Stadt Spittal an der Drau, Gerhard Köfer. Die SPÖ stellt den Landeshauptmann (Ministerpräsident) und bildet mit der ÖVP eine Koalition. Die oppositionelle FPÖ hatte die Volksbefragung initiiert und massiv für ein Ausbauverbot Stimmung gemacht.
Der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Windkraft (IG Windkraft), Florian Maringer, begrüßte in einer Aussendung am 30. Januar die Einigung auf politischer Ebene. Ihm zufolge ist wichtig, „dass für bestehende Windparks und jene, die sich schon in Verfahren befinden, Rechtssicherheit geschaffen werden soll“. Es gelte, die im Vorfeld der Volksbefragung stark emotionalisierte Debatte wieder zu versachlichen. Jedenfalls benötige die Windenergiebranche „rasch Planungs- und Investitionssicherheit. Das hohe Potenzial Kärntens für sichere und günstige Energie aus dem eigenen Land darf nicht weiter eingeschränkt werden“.
Wie berichtet, bestehen derzeit in Kärnten insgesamt 10 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 27,7 MW. Der IG Windkraft zufolge wäre es möglich, bis 2030 auf 140 Windräder mit 800 MW Leistung und einer jährlichen Stromerzeugung von rund 2 Milliarden kWh zu kommen. Das technische Potenzial in Kärnten beziffert die IG Windkraft mit etwa 6,3 Milliarden kWh pro Jahr.
Politisch akkordiert wurde dieser zufolge vielmehr die landesgesetzliche Festlegung „sehr restriktiver“ Beschränkungen für den Ausbau. In National- und Biosphärenparks sowie sonstigen Schutzzonen wird dieser vollständig untersagt, ebenso in den alpinen Regionen ab 1.800 Metern Seehöhe. Ferner werden die Eignungszonen für die Windkraft noch stärker eingeschränkt als in einem Vorschlag vom 27. November 2024 vorgesehen. Dieser lief darauf hinaus, nur 0,26 Prozent der Landesfläche oder rund 25 Quadratkilometer als potenziell für den Bau von Windrädern geeignet auszuweisen. Nun ist geplant, diese Flächen auf die Gebiete unmittelbar um die bestehenden Windparks zu begrenzen.
Überdies gilt für Anlagen, die ab dem 6. Februar des heurigen Jahres zur Genehmigung eingereicht werden, eine Bausperre bis 21. Februar 2026. Bis dahin will das Land die Eignungszonen definitiv festlegen. Und schließlich wurde der Aussendung zufolge „außer Streit gestellt, dass Kärnten eine Lücke in der Energie- beziehungsweise Stromproduktion hat und man ergebnisoffen diskutieren wird, mit welchen Energiequellen diese zukünftig zu schließen ist“.
Ausbaustopp unzulässig
Vorausgegangen war der Einigung eine Enquete am 16. Januar in der Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt. Bei dieser stellten Fachleute des Verfassungsdienstes des Landes klar, dass ein generelles Ausbauverbot unzulässig wäre: Ein solches widerspräche bundesgesetzlichen sowie EU-rechtlichen Vorgaben. Auch ein Stopp für laufende Genehmigungsverfahren ist nicht möglich.
Im Kärntner Landtag vertreten sind die Sozialdemokraten (SPÖ), die Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) und das sogenannte „Team Kärnten“ des ehemaligen sozialdemokratischen Bürgermeisters der Stadt Spittal an der Drau, Gerhard Köfer. Die SPÖ stellt den Landeshauptmann (Ministerpräsident) und bildet mit der ÖVP eine Koalition. Die oppositionelle FPÖ hatte die Volksbefragung initiiert und massiv für ein Ausbauverbot Stimmung gemacht.
Der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Windkraft (IG Windkraft), Florian Maringer, begrüßte in einer Aussendung am 30. Januar die Einigung auf politischer Ebene. Ihm zufolge ist wichtig, „dass für bestehende Windparks und jene, die sich schon in Verfahren befinden, Rechtssicherheit geschaffen werden soll“. Es gelte, die im Vorfeld der Volksbefragung stark emotionalisierte Debatte wieder zu versachlichen. Jedenfalls benötige die Windenergiebranche „rasch Planungs- und Investitionssicherheit. Das hohe Potenzial Kärntens für sichere und günstige Energie aus dem eigenen Land darf nicht weiter eingeschränkt werden“.
Wie berichtet, bestehen derzeit in Kärnten insgesamt 10 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 27,7 MW. Der IG Windkraft zufolge wäre es möglich, bis 2030 auf 140 Windräder mit 800 MW Leistung und einer jährlichen Stromerzeugung von rund 2 Milliarden kWh zu kommen. Das technische Potenzial in Kärnten beziffert die IG Windkraft mit etwa 6,3 Milliarden kWh pro Jahr.
Klaus Fischer
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Freitag, 31.01.2025, 10:48 Uhr
Freitag, 31.01.2025, 10:48 Uhr
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