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Enerige & Management > KWK - Maßgeschneiderte Lösungen für die Immobilienwirtschaft
Die KWK-Tagung der KEA BW fand im Geno-Haus in Stuttgart statt. Quelle: Heidi Roider
KWK:
Maßgeschneiderte Lösungen für die Immobilienwirtschaft
Auf einer KWK-Tagung in Stuttgart diskutierten Fachleute über Quartiers- und Gebäudeenergielösungen sowie darüber, wie sich Immobilienverwalter künftig besser einbinden lassen.
 
Ob nun in Gebäuden von sozialen Einrichtungen, Wohneigentümergemeinschaften (WEG) oder Mietwohnungen größere Immobilienverwalter: Der Gebäudebestand stellt aus Sicht vieler Fachleute weiterhin ein zentrales Hindernis für das Gelingen der Wärmewende dar. Hier müssten die Träger und Immobilienverwalter viel stärker mit einbezogen und aufgeklärt werden, so ein Credo bei der KWK-Tagung in Stuttgart, die am 15. Juli stattfand. Die Tagung wird regelmäßig von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg veranstaltet. 

Martina Hofmann, Geschäftsführerin der KEA BW, betonte die Bedeutung der Wohnungswirtschaft für den Erfolg der Wärmewende: „Die Wohnungswirtschaft muss stärker ins Boot geholt werden“. Sonst würde hierzulande das Thema Wärmewende nicht in die Fläche kommen. Solche Tagungen wie in Stuttgart seien daher wichtiger denn je. Rund 120 Teilnehmende aus der Wohnungswirtschaft, von Contractingunternehmen, Stadtwerken und BHKW-Herstellern waren gekommen, um sich auszutauschen. 

Insbesondere im Bereich von Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und sozialen Einrichtungen mangele es häufig an der Umsetzung energetischer Sanierungen. Die Gründe dafür seien vielfältig: fehlende gesetzliche Verpflichtungen, begrenzte Kapazitäten im Verwalteralltag und unübersichtliche Förderlandschaften. Petra Hübner, selbst WEG-Verwalterin und Referentin der Tagung, kritisierte die strukturellen Rahmenbedingungen. Viele Kolleginnen und Kollegen schoben Sanierungen mangels Ressourcen über Jahre auf. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen existiere nicht. Zudem fehle es oft an Wissen über technische Lösungen und geeignete Förderinstrumente.

Für Verwalter und Eigentümer sind aber nicht nur komplexe Gesetzesvorgaben und manigfaltige und mitunter unübersichtliche Fördreprogramme ein Hemmschuh. Referenten wiesen darauf hin, dass gerade im Gebäudebestand Energieversorgungskonzepte in den meisten Fällen „maßgeschneidert“ sein müssen. Jan Christophers, Inhaber der „CHRISTOPHERS Projekt- und Stadtentwicklung“, verwies auf die Notwendigkeit individuelle Energieversorgungskonzepte im Gebäudebestand hin. Jedes Objekt benötige eine eigene Planung, die auf die spezifischen Bedarfe − etwa in Pflegeeinrichtungen − abgestimmt sei. Im Anschluss müsse die Auswahl der Technik auf Basis passender Förderprogramme erfolgen.

Flexibilität als Faktor für Versorgungssicherheit

Verena Schmiederer von der Badischen Energie-Servicegesellschaft hob hervor, dass sich Versorgungssicherheit mithilfe flexibler Systeme wie BHKW, Wärmepumpen, Speichern und dynamischen Stromtarifen erhöhen lasse. Diese Kombination ermögliche es, auf Lastschwankungen zu reagieren und Versorgungslücken zu vermeiden. Solche hybriden Systeme eigneten sich besonders für Quartierslösungen und größere Liegenschaften.

„Versorgungssicherheit durch Flexibilität“, wie es Schmiederer formulierte, war ein weiteres wichtiges Thema der Tagung. Referentinnen und Referenten der KWK-Tagung waren sich einig, dass der Einsatz von BHKW zwar nicht flächendeckend, aber in vielen Fällen sinnvoll sei – insbesondere bei der Versorgung von größeren Gebäudeeinheiten oder Quartieren. 

Hier sollten auch weiterhin Mieterstromkonzepte mit in Betracht gezogen werden − trotz der derzeitigen rechtlichen Unsicherheiten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Thema „Kundenanlage“ (wir berichteten). Der BGH hat die Rechtsbeschwerde eines Energieversorgers zurückgewiesen, lokale Erzeugungsanlagen und damit verbundene Stromnetze als „Kundenanlagen“ gelten zu lassen.

Die „Kundenanlage“ ist eine Ausnahme von der Netzregulierung für bestimmte Konstellationen mit Stromerzeugung und Hausnetz. Als solche bietet sie für Contractoren, Quartiers- und Mieterstrom-Anbieter verschiedene bürokratische Vorteile und die Flexibilität, die eigenen Strom-Endpreise allein festzulegen. Nach einem Urteil des EuGH sind demnach, viele deutsche „Kundenanlagen“ europarechtswidrig.

Und trotz dieses Urteils: „Mieterstromkonzepte sind immer eine Win-Win-Situation“, zeigte sich Michael Huber vom Unternehmen Energiekonzept Ortenau, das mehr als 400 Mieterstrom-Anlagen betreut, überzeugt. Huber: „Die Mieterinnen und Mieter erhalten einen günstigeren Stromtarif und die Betreiber der Anlagen eine höhere Vergütung“. Wie Mieterstromkonzepte nach dem Urteil künftig ausgestaltet werden können, sei zwar derzeit reine Spekulation. Huber zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden wird, die weiterhin Anreize für dezentrale Stromnutzung ermöglicht.
 

Heidi Roider
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