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Enerige & Management > Recht - Marktwächter Energie mahnt Energieversorger ab
Bild: vege, Fotolia
RECHT:
Marktwächter Energie mahnt Energieversorger ab
Der Energieversorger BEV darf eine Erhöhung der monatlichen Abschläge nicht mit aktuellen Messwerten begründen, wenn keine Messungen stattgefunden haben.
 
Das Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) vor dem Landgericht München abgemahnt. Grund ist, dass die BEV einen Kunden dazu aufgefordert hatte, aufgrund aktualisierter Messwerte deutlich höhere Abschläge zu zahlen. Allerdings hätten in Wirklichkeit gar keine neuen Messungen...

 
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Montag, 23.10.2017, 16:03 Uhr