STROM/NETZE:
Mainzer Netznutzungsentgelte bleiben gültig
Die Preise für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Mainz bleiben trotz Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamtes bis auf weiteres bestehen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat einem entsprechenden Antrag der Stadtwerke Mainz AG stattgegeben.
Das Bonner Bundeskartellamt hatte am 17. April dieses Jahres eine missbräuchliche Überhöhung der Durchleitungsentgelte festgestellt
und verfügt, dass die Stadtwerke Mainz ihre Netznutzungsentgelte in der Mittel- und Niederspannungsebene mit sofortiger Wirkung
um 20 % reduzieren müssen. Dagegen hatte der Stromversorger beim zuständigen OLG in Düsseldorf Beschwerde eingelegt und...
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Montag, 28.07.2003, 16:40 Uhr
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