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Quelle: Shutterstock / aerial motion
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LNG: Umweltverbände beklagen Aktionismus
Mehrere Umweltverbände haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes angemeldet und verlangen eine Kurskorrektur der Bundesregierung.
 
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und Client Earth haben ein Gutachten vorgestellt, das in Zusammenarbeit mit dem Verein Green Legal Impact(GLI) angefertigt wurde. Es macht verfassungsrechtliche Bedenken gegen das „Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases“(LNGG) geltend, das der Bundestag im letzten Jahr verabschiedet hat, um russische Gaslieferungen möglichst kurzfristig durch Flüssiggas(LNG) zu ersetzen.

Die Autoren bezweifeln insbesondere die Bedarfsschätzung der Bundesregierung, die dem Gesetz zugrunde liegt. Danach seien 12 LNG-Terminals mit einer Kapazität von 71,6 BCM (entspricht rund 730 Milliarden kWh) im Jahr notwendig, um die Energieversorgung Deutschlands sicherzustellen. Tatsächlich betrage die „Gasversorgungslücke“ nach dem Ausfall der russischen Lieferungen (46 BCM vor dem Ukrainekrieg) nur 15 BCM per anno, heißt es in dem Gutachten.

Umweltverbände befürchten einen "fossilen Lock-In"

Durch die Terminals würden „erhebliche Überkapazitäten geschaffen“. Deutschland werde den geplanten „Pfad zur Klimaneutralität bis 2045“ nicht einhalten, wenn die Kapazitäten der LNG-Terminals ausgeschöpft würden. Zwar müssten nicht alle ins Auge gefassten Anlagen zwingend verwirklicht werden, heißt es weiter, aber bereits die „wahrscheinlichsten 7 Terminals würden über ihre Lebenszeit drei Viertel des (CO2-) Budgets verbrauchen, das Deutschland zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels zusteht“.

Es sei auch „ungewiss“, in welchem Umfang die Anlagen für Wasserstoff und andere, klimaneutrale Gase genutzt werden könnten. Dafür seien „erhebliche technische Anpassungen“ erforderlich. Zu befürchten seien deswegen ein „fossiler Lock-In“-Effekt und eine Verschärfung der Klimakrise.

Der Gesetzgeber habe nicht alle für die Bedarfsfeststellung relevanten Tatsachen zutreffend ermittelt, so dass die Abwägung der unterschiedlichen Interessen fehlerhaft sei. Nach Ansicht der Autoren hätte der Klimaschutz „deutlich stärker bei der Abwägung berücksichtigt werden“ müssen. Die Pläne der Bundesregierung würden „die Klimakrise unnötig weiter befeuern“.

Ministerium weist Behauptungen zurück

Das LNGG gefährde deswegen „künftige, grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte“, weil es „das CO2-Restbudget irreversibel zu verkleinern“ drohe. Darüber hinaus gebe es „gute Argumente“ dafür, dass der Gesetzgeber mit dem LNGG seine Pflicht verletze, „national wie international auf die Reduktion von Treibhausgasen hinzuwirken“.

Das LNGG müsse jetzt „umfassend novelliert“ und „die Liste der geplanten LNG-Terminals gekürzt“ werden, verlangt der Vorsitzende des BUND, Olaf Bandt. Die Belange des Klimaschutzes müssten „in der Genehmigungspraxis der Behörden das nötige Gewicht erhalten“.

DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner warf der Regierung ungerechtfertigten Aktionismus vor: „Der Bedarf für den beschleunigten Bau weiterer LNG-Terminals ist schlicht nicht gegeben.“ Das LNGG müsse deshalb abgeschafft und nicht, wie die Regierung plane, sein Anwendungsbereich stärker ausgeweitet werden.

Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums hat solche Pläne hingegen nicht bestätigt. Das Ministerium verweist in einer Stellungnahme auf die „derzeit bestehende Ausnahmesituation, die eine schnelle und verlässliche Sicherung der Energieversorgung durch LNG erfordert“. Den Genehmigungsbehörden müsse es deswegen erlaubt werden, „von bestimmten Verfahrensanforderungen, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, abzusehen“. Die materiellen Zulassungsvoraussetzungen würden durch das LNGG nicht geändert und der Rechtsschutz entsprechend beschleunigt. Außerdem sei das Gesetz nur befristet gültig.
 

Tom Weingärtner
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Donnerstag, 20.04.2023, 15:43 Uhr

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