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Enerige & Management > Recht - LNG darf in Mukran umgeschlagen werden
Quelle: Deutsche Regas / Christian Morgenstern
RECHT:
LNG darf in Mukran umgeschlagen werden
Die Deutsche Regas benötigt nicht eigens eine Genehmigung, um LNG von Mukran aus in andere Länder zu verschiffen. Das Landesumweltministerium hatte das anders gesehen.
 
Die „Coral Energy“ wird nicht der letzte LNG-Tanker gewesen sein, der vor Rügen für die Fahrt zu einem anderen europäischen Terminal beladen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat bei einem Erörterungstermin den Standpunkt des Terminalbetreibers in Mukran gestützt. „Die Deutsche Regas sieht weiterhin Interesse an dem Reload-Verfahren aus dem nordeuropäischen Raum und sieht sich in ihren Plänen hinsichtlich ihrer Betriebsführung bestärkt“, teilt ein Unternehmenssprecher auf der Anfrage der Redaktion mit.

Zuerst hatte Norddeutsche Rundfunk über Einschätzung des Leipziger Gerichts berichtet. Gegenstand des Erörterungstermins waren zwei Eilverfahren, so die Deutsche Regas. Im Schwerpunkt sei es um den Betrieb des Terminals mit derzeit einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU), die Terminal-Betriebsweise „Reload“ sowie um die Bekräftigung der Grundentscheidungen des LNG-Beschleunigungsgesetzes gegangen.

Das Umweltministerium in Mecklenburg-Vorpommern erklärte vergangenen September, zwei Tage nachdem die Coral Energy von Mukran aus gen Norden in See gestochen war, das Umpumpen von LNG auf kleine Lieferschiffe zur Versorgung anderer Terminals, sei nicht Teil der Betriebsgenehmigung für die Anlage in Mukran. Die Deutsche Regas müsse detaillierte Beschreibung des neuen Geschäftsmodells und entsprechende technische Nachweise vorlegen, hieß es aus dem Ministerium.

Vorangegangen war eine Anzeige der Deutschen Umwelthilfe. Die DUH hatte sich daran gestoßen, dass die Betriebsgenehmigung für das LNG-Terminal die Anlandung, Speicherung, Regasifizierung und Einspeisung ins Netz beinhalte – nicht aber die Verschiffung.

„Keine nachteiligen Auswirkungen auf Schutzgüter“

Der Senat des Leipziger Gerichts gehe davon aus, dass das Reloading zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter des Bundes-Immissionsschutzgesetzes führen wird, teilt die Deutsche Regas mit. Insbesondere ergebe sich aus den vorgelegten Unterlagen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Ferner habe der Senat klargemacht, dass das Reloading-Verfahren keine UVP-Pflicht aus löst und kein neues Genehmigungsverfahren.

Auch könne der Betrieb des Energie-Terminals ohne Landstromversorgung auf Grundlage der bestehenden Genehmigung umgesetzt werden, wenn es zu keinen nachteiligen Auswirkungen für Mensch und Umwelt kommt, schreibt das Unternehmen unter Berufung auf das Gericht. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Vorpommern und Deutsche Regas seien dabei, das Verfahren zügig finalisieren.

Rechtliche außer Frage steht der Weiterbetrieb des Terminals mit derzeit nur einer FSRU. Die Deutsche Regas hatte kürzlich den Chartervertrag für das LNG-Terminalschiff „Energos Power“ mit dem Bundeswirtschaftsministerium gekündigt. Hintergrund ist der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung gegenüber des staatlichen Wettbewerbers Deutsche Energy Terminal (DET).

Regas will jetzt Unterlagen nach Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft und Umwelt Unterlagen in einzelnen Punkten ergänzen. Das Terminal könne mit einer oder mit zwei FSRUs betrieben werden, so das Unternehmen.
 

Manfred Fischer
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Montag, 24.02.2025, 17:52 Uhr

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