RECHT:
LichtBlick erwartet Netzentgelt-Rückzahlung
Die nun vorliegende Begründung des vom Bundesgerichtshof am 18. Oktober gefällten Grundsatzurteils zur Prüfung der Netzentgelte erlaube es, die zu viel gezahlten Netzentgelte von allen Netzbetreibern zurückzufordern, meint der erfolgreiche Kläger LichtBlick.
In dem gegen die MVV Energie geführten Musterprozess habe der BGH entschieden, dass der Netzbetreiber gegenüber dem Netznutzer
die volle Darlegungs- und Beweislast habe und dass die Netzentgelte nach den Prinzipien einer möglichst preisgünstigen Stromversorgung
(dem „Günstigkeitsprinzip“ gemäß Energiewirtschaftsgesetz) zu kalkulieren seien. Außerdem müsse sichergestellt werden,...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 28.12.2005, 17:02 Uhr
Mittwoch, 28.12.2005, 17:02 Uhr