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KWK:
Letzte Ausschreibungen für KWK-Anlagen 2025 nur in digitaler Form
Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme zum 1. Dezember auf elektronische Gebote umgestellt. Wie es 2026 weitergeht, ist noch offen.
Die Bundesnetzagentur ändert das Verfahren zur Teilnahme an den Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme,
teilte die Behörde auf ihrer Homepage mit. Zum Gebotstermin am 1. Dezember 2025 müssen Gebote erstmals ausschließlich über
die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe (GBG) “ eingereicht werden. Eine postalische Einreichung ist ab diesem Termin nicht mehr möglich.
Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist eine vorherige Registrierung in der Plattform erforderlich. Die Authentifizierung und Registrierung müssen bis spätestens 24. November abgeschlossen sein, teilte die Bundesnetzagentur weiter mit. Damit bleibt den Bietenden eine Woche Vorlaufzeit bis zum Gebotstermin.
Das Ausschreibungsvolumen bei der KWK zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 beträgt 107,964 MW bei einem Höchstwert von 7 Ct/kWh im Pay-as-bid-Verfahren. An den Ausschreibungen für KWK-Anlagen können neue und modernisierte Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 500 kW und 50 MW teilnehmen.
Das Ausschreibungsvolumen für innovative KWK-Anlagen zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 beträgt 34,261 MW, hier beträgt der Höchstwert 12 Ct/kWh ebenfalls im Pay-as-bid-Verfahren. Für das Segment der innovativen KWK-Systeme gelten die gleichen Leistungsspannen, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 10 MW.
Unklar wie es von 2026 an weiter geht
Die KWK- als auch die iKWK-Ausschreibungen im Juni waren beide deutlich überzeichnet. Das liegt auch an der unklaren Lage, wie es im kommenden Jahr mit den Ausschreibungen weiter geht. Nach wie vor fehlt eine rechtliche Grundlage für KWK- und iKWK-Ausschreibungen über das Jahr 2025 hinaus.
Auch die Bundesnetzagentur schreibt auf ihrer Website immer noch: „Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen enden diese Ausschreibungen mit der Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2025.“
Nach derzeitiger Rechtslage handelt es sich bei dem Gebotstermin am 1. Dezember um die letzte Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme. Denn die aktuell gültige KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) sieht Ausschreibungsvolumina nur bis einschließlich 2025 vor.
Die Bundesregierung ist zwar „beauftragt, rechtzeitig einen Vorschlag für die Verteilung des jährlichen Ausschreibungsvolumens für die Jahre ab 2026 vorzulegen“. Dem ist sie bislang nicht nachgekommen. Die Branche fordert seit Monaten eine Klarstellung.
Information zur Umstellung des Verfahrens finden Interessierte auf der Seite der Bundesnetzagentur unter KWK-Ausschreibungen .
Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist eine vorherige Registrierung in der Plattform erforderlich. Die Authentifizierung und Registrierung müssen bis spätestens 24. November abgeschlossen sein, teilte die Bundesnetzagentur weiter mit. Damit bleibt den Bietenden eine Woche Vorlaufzeit bis zum Gebotstermin.
Das Ausschreibungsvolumen bei der KWK zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 beträgt 107,964 MW bei einem Höchstwert von 7 Ct/kWh im Pay-as-bid-Verfahren. An den Ausschreibungen für KWK-Anlagen können neue und modernisierte Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 500 kW und 50 MW teilnehmen.
Das Ausschreibungsvolumen für innovative KWK-Anlagen zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 beträgt 34,261 MW, hier beträgt der Höchstwert 12 Ct/kWh ebenfalls im Pay-as-bid-Verfahren. Für das Segment der innovativen KWK-Systeme gelten die gleichen Leistungsspannen, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 10 MW.
Unklar wie es von 2026 an weiter geht
Die KWK- als auch die iKWK-Ausschreibungen im Juni waren beide deutlich überzeichnet. Das liegt auch an der unklaren Lage, wie es im kommenden Jahr mit den Ausschreibungen weiter geht. Nach wie vor fehlt eine rechtliche Grundlage für KWK- und iKWK-Ausschreibungen über das Jahr 2025 hinaus.
Auch die Bundesnetzagentur schreibt auf ihrer Website immer noch: „Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen enden diese Ausschreibungen mit der Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2025.“
Nach derzeitiger Rechtslage handelt es sich bei dem Gebotstermin am 1. Dezember um die letzte Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme. Denn die aktuell gültige KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) sieht Ausschreibungsvolumina nur bis einschließlich 2025 vor.
Die Bundesregierung ist zwar „beauftragt, rechtzeitig einen Vorschlag für die Verteilung des jährlichen Ausschreibungsvolumens für die Jahre ab 2026 vorzulegen“. Dem ist sie bislang nicht nachgekommen. Die Branche fordert seit Monaten eine Klarstellung.
Information zur Umstellung des Verfahrens finden Interessierte auf der Seite der Bundesnetzagentur unter KWK-Ausschreibungen .
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 09.10.2025, 09:11 Uhr
Donnerstag, 09.10.2025, 09:11 Uhr
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