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Enerige & Management > Kohle - Leitentscheidung zur Kohleförderung "historisch"
Quelle: Fotolia / kw-on
KOHLE:
Leitentscheidung zur Kohleförderung "historisch"
Die nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne) hat die neue Leitentscheidung zur Verkleinerung des Braunkohleabbaus als historisch bezeichnet.
 
Nach mehr als 170 Jahren Braunkohleförderung werde es die letzte Leitentscheidung für das Rheinische Revier sein, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin am am 22. September im Landtag. 

"Die Braunkohle hat über lange Zeit bis zu 20 000 Beschäftigten in den Tagebauen und Kraftwerken Arbeit gegeben", sagte Neubaur. Aber die Kohleförderung habe auch mehr als 40 000 Menschen gezwungen, ihre Häuser und Dörfer aufzugeben. Mehr als 130 Ortschaften und Weiler hätten umgesiedelt werden müssen.

"Wir setzen einen Endpunkt, und alle Beteiligten bekommen Klarheit und wissen nun, was sie zu tun haben", so Neubaur. Zugleich sagte die Ministerin, dass die Verfahren für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Wirtschaftsansiedlungen im Tagebaugebiet schneller werden müssten. 

Mit der vom Kabinett beschlossenen neuen Leitentscheidung 2023 wird auch die Rettung von fünf bereits größtenteils verlassenen Dörfern am Tagebau Garzweiler besiegelt. Diese werden nun doch nicht abgebaggert.

Neubaur und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten im Herbst 2022 mit dem Energiekonzern RWE einen um acht Jahre vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleförderung bis 2030 vereinbart. Dadurch reduziere sich die abbaubare Kohlemenge um mindestens 280 Millionen Tonnen Kohle. Damit wird laut Neubaur der Ausstoß von etwa 280 Millionen Tonnen Kohlendioxid vermieden. 

Die meisten der Bewohnerinnen und Bewohner der fünf erhaltenen Dörfer sind weggezogen. Nun sollen die Umsiedlungen der Leitentscheidung zufolge "vorzeitig und sozialverträglich beendet" werden. Neubaur verwies darauf, dass sich noch verbliebene Dorfbewohner bis zum 30. Juni 2026 entscheiden können, ihr Haus an RWE zu verkaufen und fortzuziehen. Für bereits weggezogene ehemalige Dorfbewohner sei geplant, ihnen möglichst ab 2024 ein befristetes Vorkaufsrecht für ihr früheres Wohneigentum zu ermöglichen. 
 

dpa
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Freitag, 22.09.2023, 14:31 Uhr

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