• Mildes Wetter sorgt für stabile Preise zum Wochenende
  • Beschneiungsteich als Pumpspeicher-Oberbecken
  • LNG-Kapazitätsvergabe platzt - DET trotzdem guter Dinge
  • Brüssel will mehr Eingreifpotenzial bei ETS2
  • Koalitionsausschuss einigt sich auf Verbrenner-Vorstoß
  • BDEW und Deneff: Etat 2026 verpasst klare Energieimpulse
  • Warum Kreuznacher Gaspreise trotz allem stabil bleiben
  • Baustart für grünen Großelektrolyseur in Emden
  • Duisburger Hafen will Wasserstofflogistik aufbauen
  • Stromautobahn nach Südamerika
Enerige & Management > Stromnetz - Landwirte und Amprion schaffen einheitliche Regeln für Erdkabel
Kooperieren: Landwirtschaftsverbände und ihr Übertragungsnetzbetreiber. Quelle: Amprion
STROMNETZ:
Landwirte und Amprion schaffen einheitliche Regeln für Erdkabel
Ab unter die Erde – das soll bei neuen Stromkabeln nach einheitlichen Standards und Vergütungssätzen erfolgen. So hat Amprion es mit Landwirteverbänden in drei Bundesländern vereinbart.
 
Stromtrassen in die Erde zu bringen, grenzt aufgrund der Vielzahl betroffener Grundstücke und Landwirte oft an Hick-Hack und Flickschusterei. Das Zeit, Geld und Nerven raubende Prozedere zu vereinfachen, ist Ziel einer Vereinbarung, die Amprion am 13. Oktober mit den Landwirtschaftsverbänden der Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen getroffen hat.

Der in diesen Ländern zuständige Übertragungsnetzbetreiber aus Dortmund will mit der Absichtserklärung das Verhandeln von Leitungsrechten vereinheitlichen. Grundlage sei ein gegenseitiges Verständnis füreinander, so Amprions CEO Christoph Müller bei der Vertragsunterzeichnung in Bad Karlshafen.

Orientieren wollen die Beteiligten sich künftig am Muster einer so genannten „Projektrahmenregelung“. Wenn Amprion ein Erdkabel in landwirtschaftliche Flächen einbringen will, soll das Muster einheitlich und projektübergreifend greifen. Geregelt sind darin der Bau, Bestand, Betrieb und die Unterhaltung der Leitungen und „insbesondere“, so Amprion in einer Mitteilung, die damit verbundenen Entschädigungszahlungen. Ferner finden sich Regelungen, um den Boden zu schützen.

In Deutschland die erste Vereinbarung dieser Art

Amprion spricht davon, dass eine derartige Vereinbarung in Deutschland einzigartig sei. Aufgrund der handfesten Interessen aller Beteiligten ist von harten Verhandlungen auszugehen. Darauf deutet auch die Länge der Gespräche hin, die sich laut Netzbetreiber über ein Jahr erstreckten. Es sei „intensiv, aber immer konstruktiv und fair“ zugegangen, so Christoph Blank, Leiter Leitungsrechte und Grunderwerb bei Amprion.

Ähnlich formuliert es auch der Präsident des Hessischen Bauernverbands, Karsten Schmal, der von gleichermaßen anspruchs- wie vertrauensvollen Verhandlungen spricht. Der Netzausbau sei für die Energiewende notwendig, „gleichzeitig darf er nicht einseitig zu Lasten unserer Landwirte gehen“. Die Rahmenvereinbarung sichere eine faire Entschädigung, den Schutz der Böden und eine frühzeitige Einbindung der Landwirte in die Planungen.

Konkret wenden die Partner die vereinbarte Regelung bei den Energiekorridoren Rhein-Main-Link, „Korridor B“ und „Windader West“ an, das sind zehn Leitungen mit einer Leistung von jeweils 2.000 MW. Bei diesen handelt es sich um bereits im Genehmigungsprozess befindliche Vorhaben, die Strom aus dem Norden nach NRW und Hessen führen und bis zu 20 Millionen Menschen versorgen.

Amprion will die Vereinbarung auch allen Grundstückseigentümern anbieten, die von der Offshore-Anbindung BalWin1 und BalWin2 betroffen sind. Zudem soll sie sich auch auf sämtliche im Netzentwicklungsplan festgelegten Erdkabelverbindungen beziehen, für die das Genehmigungsverfahren noch aussteht.

Der Übertragungsnetzbetreiber spricht von bis zu 20.000 Parteien, deren Grundstücke in Zukunft Erdkabel durchziehen sollen. Die Vereinbarung, glaubt Amprion, ermögliche frühzeitig Klarheit über die Inhalte und trage zur Beschleunigung der Projekte bei.
 

Volker Stephan
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 14.10.2025, 17:17 Uhr

Mehr zum Thema