
Sanierungsgeschäftsführerin Dr. Anna Wilke. Quelle: Kanzlei Flöther & Wissing
BIOGAS:
Landwärme-Insolvenzverfahren soll bis Jahresmitte beendet sein
Der Biomethan-Händler Landwärme blickt mit seinem neuen Investor nach vorne. Doch offene Fragen verunsichern Gläubiger.
Fehlende EEG-Nachweise, weggefallene Biogasmengen auf Subbilanzkreiskonten, die Frage nach der Insolvenzquote – unter Gläubigern
von Landwärme herrscht Unmut. E&M sprach mit der Sanierungsgeschäftsführerin Dr. Anna Katharina Wilke und dem Sachwalter Dr.
Gordon Geiser.
E&M: Wie ist der Stand in den Insolvenzverfahren der Landwärme GmbH der Landwärme Service GmbH. Ist eine Sanierung absehbar?
Gordon Geiser: Bei der Landwärme Service GmbH ist das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren am 1. Januar dieses Jahres in ein Regelinsolvenzverfahren übergegangen. Aktuell sehen wir keine Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren. Stand heute wird der Geschäftsbetrieb Ende Februar eingestellt. Wir sind derzeit dabei, die vorhandenen Informationen und Unterlagen zu sichten und aufzubereiten. Die Vertragspartner wurden diesbezüglich zudem informiert, dass sie sich zeitnah an die Landwärme Service wenden möchten, sofern diese noch Informationen oder Unterstützung benötigen, solange diese im Rahmen des faktisch und rechtlich Möglichen zur Verfügung gestellt werden können. Allen Mitarbeitern wurde gekündigt. Ein Teil ist noch für einen sehr begrenzten Zeitraum mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt. Ob diese in gleicher Funktion an anderer Stelle künftig tätig werden, vermag ich nicht einzuschätzen, ist aber sicherlich denkbar.
Bei der Landwärme GmbH ist es das Ziel per Stand heute, dass wir in Richtung Mitte des Jahres das Eigenverwaltungsverfahren zum Abschluss bringen. Wir haben inzwischen unterschriebene Verträge mit Anew Climate – das Unternehmen hatte sich nach enger Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss als bevorzugter Bieter herauskristallisiert.
E&M: Anew Climate wird EEG- und Ökogas-Verträge der Landwärme GmbH „betreuen“, heißt es. Was bedeutet das konkret?
Geiser: Das bedeutet eine Fortführung der Kernverträge. Landwärme bleibt Vertragspartner der Kunden. Anew Climate sieht das als Partnerschaft mit Landwärme – mit einem noch in Insolvenz befindlichen Unternehmen sicherlich etwas untypisch, aber das hat rechtliche Gründe und ist kein Spezifikum dieses Verfahrens. Nach deutschem Recht kann man Verträge nur übertragen, wenn alle Seiten zustimmen. Deshalb bleiben die Verträge bei der Landwärme und werden im Rahmen der vereinbarten Partnerschaft von Anew betreut. Dies ist auch im Interesse der Gläubiger.
Anna Katharina Wilke: Das bedeutet: Anew Climate stellt die finanziellen Mittel bereit, um das Biomethan liefern zu können, und steht dafür ein, dass die vertraglichen Pflichten erfüllt werden. Und erhält natürlich auch die Gegenleistung aus den Verträgen.
Hundert Biomethan-Lieferverträge
E&M: Inwieweit ist den Gläubigern damit geholfen?
Geiser: An den Erträgen, die erwirtschaftet werden, partizipiert die Insolvenzmasse. Ohne eine solche Lösung könnte Landwärme die Verträge nicht fortführen. Wenn man diese Verträge beenden müsste, würden nicht nur die Erträge entfallen, sondern es könnten noch mehr Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
E&M: Um wie viele „Kernverträge“ handelt es sich?
Wilke: Es sind um die hundert Biomethan-Lieferverträge – Einkaufs- und Verkaufsverträge. Und dann gibt es natürlich auch noch Nebenverträge, das sind etwa Mietverträge und Verträge über Dienstleistungen, zusammen ungefähr 50. Alle diese Verträge bleiben bestehen, so wie sie sind. Da gibt es keine Änderungen, es sei denn man stimmt sich einvernehmlich ab.
E&M: Wie ist der Stand bei den offenen EEG-Zertifikaten? In welchem Umfang wird Landwärme noch bis 28. Februar an Kunden nachliefern können?
Wilke: Nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenz am 13. August 2024 vergangenen Jahres haben wir grundsätzlich für das Biomethan, das wir eingekauft und geliefert haben, auch die Nachweise besorgt beziehungsweise sind derzeit damit befasst. Für die Zeit davor gibt es Lücken. Dass Nachweise fehlen, hat unterschiedliche Gründe – etwa weil diese im gewöhnlichen Geschäftsgang erst zu einem späteren Zeitpunkt besorgt werden. Zudem gibt es Fälle, wo Zahlungen für Lieferungen aus der Zeit vor der Antragstellung noch offen waren und der Vorlieferant nun ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht.
Für den Zeitraum vor der Stellung des Insolvenzantrags am 13. August haben wir die folgende Situation: Alle Forderungen bis dahin sind Insolvenzforderungen, also auch in Bezug auf die noch ausstehenden Zertifikate, die nur noch als Insolvenzforderungen berücksichtigt werden dürfen. Nach dem Insolvenzrecht darf ich nicht Zertifikate auf Kosten der übrigen Gläubiger besorgen, um einzelne Gläubiger schadlos zu stellen. Wir müssen für die Übertragungsperiode des Jahres 2024 zwischen der Zeit vor der Stellung des Insolvenzantrags und der Zeit nach der Stellung des Insolvenzantrags unterscheiden. Diesbezüglich sind wir aktuell mit der Aufbereitung der Situation und der Aufteilung beziehungsweise Zuordnung der Zertifikate befasst: Von wem haben wir was erhalten und welcher Gläubiger wird aufgrund der insolvenzrechtlichen Vorgaben nichts mehr bekommen.
Lücken aus der Zeit vor dem 13. August werden wir allenfalls in insolvenzrechtlich klar definierten Ausnahmefällen abdecken können. Die Vertragspartner wissen aber, welche Lücke sie haben. Wir haben alle Kunden darüber informiert und stehen in täglichem Austausch.
„Freiwillige Entschädigung“
E&M: Was haben Kunden mit „Kernverträgen“ zu erwarten?
Wilke: Anew Climate hat zugesagt, dass bei diesen sogenannten Kernverträgen alle Nachweise rückwirkend für das ganze Jahr 2024 übertragen werden, unabhängig vom Insolvenzrecht. Dies ist eine freiwillige Entscheidung des Investors. Ein Investor darf das, eine Insolvenzgeschäftsführung nicht. Denn der Investor muss dies nicht aus der Insolvenzmasse zahlen, die zur quotalen Befriedigung aller Gläubiger verwendet werden muss. Für die betroffenen Kunden ist das natürlich eine sehr gute Lösung.
E&M: Die THE hatte im Oktober Bilanzkreise der Landwärme Service GmbH außerordentlich gekündigt. Die auf Subkonten angesparten Biogasmengen sind weggefallen. Wird die Landwärme GmbH von ihren Bilanzkreisen zum Ausgleich Flexibilitäten übertragen?
Geiser: Als wir die Bilanzkreise der Landwärme GmbH damals in Abstimmung mit der THE extrahierten, fingen wir bei null an. Wir haben die Bilanzkreise für die Zwecke der Fortführung des Geschäftsbetriebs im Insolvenzverfahren aufgefüllt, um liefern zu können. Wir haben aber keine angesparten Mengen aus der Zeit vor der Antragstellung. Und selbst wenn, aus insolvenzrechtlichen Verträgen dürften wir im Grundsatz überhaupt keine Mengen an einzelne Gläubiger herausgeben.
Prüfungstermin Ende Februar
Wilke: Anew Climate hat mit den auf Subbilanzkonten der Landwärme Service GmbH angesparten Mengen nichts zu tun. Der Geschäftsbetrieb der Landwärme Service GmbH wird nicht von Anew übernommen. Die Konten der Landwärme Service GmbH sind gekündigt und damit für uns eingefroren. Ob und inwiefern hier noch direkte Ansprüche einzelner Lieferanten gegen Dritte bestehen, liegt außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs.
E&M: Mit welcher Insolvenzquote ist zu rechnen?
Geiser: Der Prüfungstermin für die Forderungen in der Insolvenztabelle findet Ende Februar statt. Forderungen können aber im Insolvenzverfahren bis nahezu kurz vor Schluss des Verfahrens angemeldet werden. Nach wie vor gehen Forderungsanmeldungen ein. Wir sind zudem auch immer noch dabei, Vermögenswerte zu realisieren. Es gibt noch Darlehensforderungen und sogenannte Sonderaktiva im Insolvenzverfahren, etwa Ansprüche aus der Insolvenzanfechtung. Da sind wir momentan dabei, diese so weit wie möglich geltend zu machen. Wenn es uns gelingt, das Verfahren der Landwärme Mitte des Jahres zum Abschluss zu bringen, dann halte ich es aktuell für möglich, dass die Quotenzahlung tendenziell in Richtung Ende des nächsten Jahres oder Anfang übernächsten Jahres erfolgen kann. Es wird aber nach aktuellem Stand wohl keine große Quote geben.
E&M: Wie ist der Stand in den Insolvenzverfahren der Landwärme GmbH der Landwärme Service GmbH. Ist eine Sanierung absehbar?
Gordon Geiser: Bei der Landwärme Service GmbH ist das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren am 1. Januar dieses Jahres in ein Regelinsolvenzverfahren übergegangen. Aktuell sehen wir keine Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren. Stand heute wird der Geschäftsbetrieb Ende Februar eingestellt. Wir sind derzeit dabei, die vorhandenen Informationen und Unterlagen zu sichten und aufzubereiten. Die Vertragspartner wurden diesbezüglich zudem informiert, dass sie sich zeitnah an die Landwärme Service wenden möchten, sofern diese noch Informationen oder Unterstützung benötigen, solange diese im Rahmen des faktisch und rechtlich Möglichen zur Verfügung gestellt werden können. Allen Mitarbeitern wurde gekündigt. Ein Teil ist noch für einen sehr begrenzten Zeitraum mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt. Ob diese in gleicher Funktion an anderer Stelle künftig tätig werden, vermag ich nicht einzuschätzen, ist aber sicherlich denkbar.
Bei der Landwärme GmbH ist es das Ziel per Stand heute, dass wir in Richtung Mitte des Jahres das Eigenverwaltungsverfahren zum Abschluss bringen. Wir haben inzwischen unterschriebene Verträge mit Anew Climate – das Unternehmen hatte sich nach enger Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss als bevorzugter Bieter herauskristallisiert.
E&M: Anew Climate wird EEG- und Ökogas-Verträge der Landwärme GmbH „betreuen“, heißt es. Was bedeutet das konkret?
Geiser: Das bedeutet eine Fortführung der Kernverträge. Landwärme bleibt Vertragspartner der Kunden. Anew Climate sieht das als Partnerschaft mit Landwärme – mit einem noch in Insolvenz befindlichen Unternehmen sicherlich etwas untypisch, aber das hat rechtliche Gründe und ist kein Spezifikum dieses Verfahrens. Nach deutschem Recht kann man Verträge nur übertragen, wenn alle Seiten zustimmen. Deshalb bleiben die Verträge bei der Landwärme und werden im Rahmen der vereinbarten Partnerschaft von Anew betreut. Dies ist auch im Interesse der Gläubiger.
Anna Katharina Wilke: Das bedeutet: Anew Climate stellt die finanziellen Mittel bereit, um das Biomethan liefern zu können, und steht dafür ein, dass die vertraglichen Pflichten erfüllt werden. Und erhält natürlich auch die Gegenleistung aus den Verträgen.
Hundert Biomethan-Lieferverträge
E&M: Inwieweit ist den Gläubigern damit geholfen?
Geiser: An den Erträgen, die erwirtschaftet werden, partizipiert die Insolvenzmasse. Ohne eine solche Lösung könnte Landwärme die Verträge nicht fortführen. Wenn man diese Verträge beenden müsste, würden nicht nur die Erträge entfallen, sondern es könnten noch mehr Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
E&M: Um wie viele „Kernverträge“ handelt es sich?
Wilke: Es sind um die hundert Biomethan-Lieferverträge – Einkaufs- und Verkaufsverträge. Und dann gibt es natürlich auch noch Nebenverträge, das sind etwa Mietverträge und Verträge über Dienstleistungen, zusammen ungefähr 50. Alle diese Verträge bleiben bestehen, so wie sie sind. Da gibt es keine Änderungen, es sei denn man stimmt sich einvernehmlich ab.
E&M: Wie ist der Stand bei den offenen EEG-Zertifikaten? In welchem Umfang wird Landwärme noch bis 28. Februar an Kunden nachliefern können?
Wilke: Nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenz am 13. August 2024 vergangenen Jahres haben wir grundsätzlich für das Biomethan, das wir eingekauft und geliefert haben, auch die Nachweise besorgt beziehungsweise sind derzeit damit befasst. Für die Zeit davor gibt es Lücken. Dass Nachweise fehlen, hat unterschiedliche Gründe – etwa weil diese im gewöhnlichen Geschäftsgang erst zu einem späteren Zeitpunkt besorgt werden. Zudem gibt es Fälle, wo Zahlungen für Lieferungen aus der Zeit vor der Antragstellung noch offen waren und der Vorlieferant nun ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht.
Für den Zeitraum vor der Stellung des Insolvenzantrags am 13. August haben wir die folgende Situation: Alle Forderungen bis dahin sind Insolvenzforderungen, also auch in Bezug auf die noch ausstehenden Zertifikate, die nur noch als Insolvenzforderungen berücksichtigt werden dürfen. Nach dem Insolvenzrecht darf ich nicht Zertifikate auf Kosten der übrigen Gläubiger besorgen, um einzelne Gläubiger schadlos zu stellen. Wir müssen für die Übertragungsperiode des Jahres 2024 zwischen der Zeit vor der Stellung des Insolvenzantrags und der Zeit nach der Stellung des Insolvenzantrags unterscheiden. Diesbezüglich sind wir aktuell mit der Aufbereitung der Situation und der Aufteilung beziehungsweise Zuordnung der Zertifikate befasst: Von wem haben wir was erhalten und welcher Gläubiger wird aufgrund der insolvenzrechtlichen Vorgaben nichts mehr bekommen.
Lücken aus der Zeit vor dem 13. August werden wir allenfalls in insolvenzrechtlich klar definierten Ausnahmefällen abdecken können. Die Vertragspartner wissen aber, welche Lücke sie haben. Wir haben alle Kunden darüber informiert und stehen in täglichem Austausch.
„Freiwillige Entschädigung“
E&M: Was haben Kunden mit „Kernverträgen“ zu erwarten?
Wilke: Anew Climate hat zugesagt, dass bei diesen sogenannten Kernverträgen alle Nachweise rückwirkend für das ganze Jahr 2024 übertragen werden, unabhängig vom Insolvenzrecht. Dies ist eine freiwillige Entscheidung des Investors. Ein Investor darf das, eine Insolvenzgeschäftsführung nicht. Denn der Investor muss dies nicht aus der Insolvenzmasse zahlen, die zur quotalen Befriedigung aller Gläubiger verwendet werden muss. Für die betroffenen Kunden ist das natürlich eine sehr gute Lösung.
E&M: Die THE hatte im Oktober Bilanzkreise der Landwärme Service GmbH außerordentlich gekündigt. Die auf Subkonten angesparten Biogasmengen sind weggefallen. Wird die Landwärme GmbH von ihren Bilanzkreisen zum Ausgleich Flexibilitäten übertragen?
Geiser: Als wir die Bilanzkreise der Landwärme GmbH damals in Abstimmung mit der THE extrahierten, fingen wir bei null an. Wir haben die Bilanzkreise für die Zwecke der Fortführung des Geschäftsbetriebs im Insolvenzverfahren aufgefüllt, um liefern zu können. Wir haben aber keine angesparten Mengen aus der Zeit vor der Antragstellung. Und selbst wenn, aus insolvenzrechtlichen Verträgen dürften wir im Grundsatz überhaupt keine Mengen an einzelne Gläubiger herausgeben.
Prüfungstermin Ende Februar
Wilke: Anew Climate hat mit den auf Subbilanzkonten der Landwärme Service GmbH angesparten Mengen nichts zu tun. Der Geschäftsbetrieb der Landwärme Service GmbH wird nicht von Anew übernommen. Die Konten der Landwärme Service GmbH sind gekündigt und damit für uns eingefroren. Ob und inwiefern hier noch direkte Ansprüche einzelner Lieferanten gegen Dritte bestehen, liegt außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs.
E&M: Mit welcher Insolvenzquote ist zu rechnen?
Geiser: Der Prüfungstermin für die Forderungen in der Insolvenztabelle findet Ende Februar statt. Forderungen können aber im Insolvenzverfahren bis nahezu kurz vor Schluss des Verfahrens angemeldet werden. Nach wie vor gehen Forderungsanmeldungen ein. Wir sind zudem auch immer noch dabei, Vermögenswerte zu realisieren. Es gibt noch Darlehensforderungen und sogenannte Sonderaktiva im Insolvenzverfahren, etwa Ansprüche aus der Insolvenzanfechtung. Da sind wir momentan dabei, diese so weit wie möglich geltend zu machen. Wenn es uns gelingt, das Verfahren der Landwärme Mitte des Jahres zum Abschluss zu bringen, dann halte ich es aktuell für möglich, dass die Quotenzahlung tendenziell in Richtung Ende des nächsten Jahres oder Anfang übernächsten Jahres erfolgen kann. Es wird aber nach aktuellem Stand wohl keine große Quote geben.
Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 17.02.2025, 14:42 Uhr
Montag, 17.02.2025, 14:42 Uhr
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