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Enerige & Management > Politik - KWKG wird bis Ende des Jahres evaluiert
Quelle: Shutterstock / nitpicker
POLITIK:
KWKG wird bis Ende des Jahres evaluiert
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) soll bis Ende des Jahres umfasssend evaluiert werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage der Redaktion mit.
 
Welche Perspektiven KWK-Anlagen in einem künftigen klimaneutralen Energiesystem haben werden, hängt auch davon ab, wie die nächste Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) aussehen wird. Eine solche Novelle wird seitens der Energiewirtschaft schon länger gefordert. Das KWKG 2025 zählt zu den letzten Gesetzen, die der alte Bundestag noch vor den Neuwahlen verabschiedet hatte. Am 1. April 2025 ist es in Kraft getreten. Allerdings konnte damit lediglich eine „Verlängerung“ des Gesetzes über 2026 hinaus erreicht werden.

Von Verbänden wie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) oder dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) wurde die Verlängerung zwar als erster Erfolg gewertet. Die geplante Verlängerung könne allerdings nur eine kurzfristige Übergangslösung darstellen. „Langfristig muss das KWKG mit Laufzeit bis 2035 zukunftsfähig ausgestalten werden“, teilte Anfang des Jahres etwa der VKU mit. Dies ist für den VKU ein Kernanliegen für die nächste Legislaturperiode. Denn der Ausbau der KWK-Anlagen hänge aktuell in der Luft, so die Kritik des Verbands. „Obwohl die Anlagen quasi die Alleskönner der Energiewende sind, weil sie sowohl die Strom- als auch Wärmeversorgung absichern können“, teilte VKU-Chef Ingbert Liebing in einer Mitteilung vom 29. September mit.

Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an Evaluierungsbericht

Parallel zu dieser geforderten Novellierung, ist auch immer noch völlig offen, wie es mit den KWK- und iKWK-Ausschreibungen im nächsten Jahr weitergehen wird. Die sogenannten innovativen KWK-Anlagen sind laut einem Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „besonders energieeffiziente und treibhausarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus dem gereinigten Wasser von Kläranlagen KWK-Strom und Wärme bedarfsgerecht erzeugen oder umwandeln“. 
Für einen erheblichen Teil der KWK-Anlagen, die an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen (Leistungssegment von 500 kWel bis 50 MWel), verbleibt derzeit nur noch die Ausschreibungsrunde im Dezember dieses Jahres. Die neue Bundesregierung ist hier gefragt − wie in der Ausschreibungsverordnung (KWKAusVO) vorgesehen −, einen Vorschlag für die Fortsetzung der Ausschreibungen über das Jahr 2025 hinaus vorzulegen. Dem ist sie bislang jedoch nicht nachgekommen. 

Derzeit existiert nämlich kein rechtlicher Automatismus zur Fortsetzung der in der Verordnung nur bis zum Jahr 2025 festgesetzten Verteilung der Ausschreibungsvolumina. „In der Folge drohen aufgrund der aktuellen Verfahrensweise Investitionsstaus und Planungsstopps“, warnte der ehemalige B.KWK-Präsident Claus-Henrich Stahl im Juli dieses Jahres. „Es steht zu befürchten, dass ohne das kurzfristige Signal der Bundesregierung die dringend benötigte Kraftwerksleistung im KWK-Segment zum Einbruch kommt.“

Beide Punkte − wie geht es weiter mit den Ausschreibungen und wie kann ein novelliertes KWKG aussehen − sind immer noch nicht abschließend geklärt. Auf Nachfrage dieser Redaktion, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am 13. Oktober nun zumindest einen groben Zeitplan mit. Demanch soll das KWKG „bis Ende des Jahres umfassend evaluiert“ sein. An dieser Evaluierung seien auch die Verbände der deutschen Wirtschaft und Energiewirtschaft zu beteiligen. Hierzu sind laut Auskunft des BMWE auch Branchengespräche geplant.

Im Anschluss soll der Evaluierungsbericht veröffentlicht werden, der dann die Grundlage für eine KWKG-Novelle bildet. „Im Zuge dessen wird auch über Art und Umfang der Fortführung der Ausschreibungen nach der KWKAusVO entschieden“, teilte das Ministerium weiter schriftlich mit.
 

Heidi Roider
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