• Wenig Bewegung an den Märkten
  • Chinas Energiestrategie zeigt globale Wirkung
  • Wilhelmshaven soll Offshore-Millionen erhalten
  • Blick in die Asse
  • Verbio blickt nach Verlustjahr optimistisch auf neues Jahr
  • Arbeitspreis für Strom in München sinkt deutlich
  • Sichere Testumgebung für das Steuern im Netz
  • Umweltschutzverband klagt gegen Pumpspeicher-Projekt
  • Stadt billigt Brunsbüttel-Speicher
  • Sigenergy schließt vielfältige Kooperationen
Enerige & Management > KWK - KWKG: Die wichtigsten Neuerungen
Bild: Fotolia.com, XtravaganT
KWK:
KWKG: Die wichtigsten Neuerungen
Mit dem Kohleausstiegsgesetz gab es auch Änderungen beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die befürchtete Verschlechterung für die KWK kommt zwar, aber in abgemilderter Form.
 
Auf Bundesebene wurde am 3. Juli das „Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung“ (KVBG) verabschiedet und damit auch Änderungen beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).Eine wesentliche Neuerung im KWKG ist die Beschränkung der maximalen Förderdauer. Im Entwurf lag sie bei gerade 3.500 Vollbenutzungsstunden. „Eine derartig überraschende zentrale...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 03.07.2020, 15:51 Uhr