• Händler: Angst vor Frankreichs künftiger Energiepolitik
  • Innio stellt 53-MW-Kraftwerk auf Wasserstoff um
  • Konsultationen zum Kraftwerkssicherheitsgesetz beginnen
  • Westfalen-Gruppe will Rekordergebnis 2024 wiederholen
  • Pipelines als wesentliche Säule der H2-Versorgung
  • Koalition einigt sich auf Haushalt mit Wachstumsimpulsen
  • Wintershall Dea erhält erste CCS-Lizenz in Dänemark
  • Rheinenergie plant Europas größte Flusswärmepumpe
  • Das „Recht auf Ernte von Sonnenstrom“ ist etabliert
  • Neue Gesellschaft für mehr grüne Energie in Heilbronn
Enerige & Management > KWK - KWK-Index verdoppelt sich fast
Quelle: EEX
KWK:
KWK-Index verdoppelt sich fast
Der „übliche Preis“ oder auch KWK-Index hat sich nahezu verdoppelt und erreicht einen nie zuvor gesehenen Höchstwert.
 
Der KWK-Index im vierten Quartal 2021 beträgt 17,897 Ct/kWh und erreicht damit einen nie zuvor erreichten Höchstwert. Im vorletzten Quartal 2021 lag dieser bei 9,814 Ct/kWh. Verglichen zum vierten Quartal 2020 beträgt der neue Wert sogar fast das Fünffache, berichtet dazu das BHKW-Infozentrum.

Der KWK-Index wird aus den durchschnittlichen Baseload-Preisen an der Strombörse eines Quartals gebildet. Ausschlaggebend für den neuen Höchstwert waren die Strompreise im Dezember 2021 mit rund 22,1 Ct/kWh, erklärt dazu das BHKW-Infozentrum. Aber auch der November 2022 lag mit einem Durchschnitts-Strompreis in Höhe von 17,26 Ct/kWh sehr hoch.

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 17,897 Ct/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Januar bis März 2022.

Laut KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis.

Das BHKW-Infozentrum empfiehlt , sich für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Es empfehle sich hierbei eine Berücksichtigung der vergangenen sechs Quartale. Dieser planungsrelevante Durchschnittswert beträgt laut dem BHKW-Infozentrum derzeit rund 7,7 Ct/kWh.
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
+49 (0) 8152 9311 28
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 11.01.2022, 11:32 Uhr

Mehr zum Thema