• Anstieg des CO2-Preises verhindert
  • Bundestag gibt grünes Licht für U-Ausschuss zu Atomausstieg
  • Neues BHKW für innovatives Konzept in Münster
  • Ewald Woste und Werner Süss repowern Windparks
  • Entega verzichtet im Streit mit Ex-Vorständen auf Millionen
  • Weniger Bürokratie für Großwärmepumpen in Sicht
  • Machtprobe mit China über Elektroautos
  • Entega schüttet 32 Millionen Euro an Stadt und Kommunen aus
  • Im Westmünsterland gehen Bocholt und Rhede zusammen
  • DSW 21 schreibt weiter „schwarze Zahlen“
Enerige & Management > KWK - KWK-Index steigt nur noch leicht
Quelle: Fotolia / XtravaganT
KWK:
KWK-Index steigt nur noch leicht
Im zweiten Quartal stabilisiert sich der übliche Preis oder auch KWK-Index weiterhin auf einem nicht gekannten Niveau.  
 
 
Wie die Strombörse EEX mitteilte, stieg der übliche Preis von 18,462 Ct/kWh im ersten Quartal 2021 auf nun 18,698 Ct/kWh (186,98 Euro/MWh). Im Vorjahr lag der Durchschnittspreis im zweiten Quartal bei 6,027 Ct/kWh. Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als "üblicher Preis" oder "KWK-Index" bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.
 
Durchschnittspreis KWK-Index
Quartal üblicher Preis in Ct/kWh
Q2 2022 18,698
Q1 2022 18,462
Q4 2021 17,897
Q3 2021 9,714
Q2 2021 6,027
Q1 2021 4,957
Q4 2020 3,877
Q3 2020 3,612
Q2 2020 20,26
Q1 2020 2,657
Q4 2019 3,659
Q3 2019 3,745
Q2 2019 3,58
Q1 2019 4,088
Quelle: EEX

Es zeigt nach Einschätzung von Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), dass die erneuerbaren Energien weiterhin nicht den Effekt einer Börsenstrompreissenkung erzielen, sondern die fossil-betriebenen Grenzkraftwerke aufgrund der hohen Energiepreise den EEX-Preis bestimmen.

Mit dem aktuellen üblichen Preis kann der bisher steigende Gaspreis auch für viele Neukunden ausgeglichen werden, solange der Paragraf 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) nicht aktiviert wird. Der Paragraf erlaubt es den Gaslieferanten, gestiegene Preise ohne Verzögerung an die Gasabnehmer durchzureichen.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 06.07.2022, 09:15 Uhr

Mehr zum Thema