ENERGIERECHT:
KWK-Contracting in EEG-Falle?
Sollte das eben novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tatsächlich auch Betreiber von dezentralen Anlagen in Areal- oder Objektnetzen zum anteiligen Bezug von EEG-Strom für die an Dritte gelieferte Elektrizität zwingen, könnte es für das KWK-Contracting das Aus bedeuten.
Es geht um die Verpflichtung der Elektrizitätsunternehmen, im Rahmen des Belastungsausgleichs (siehe unten) für einen Teil
ihrer Stromabgabe EEG-Strom von den Übertragungsnetzbetreibern zu beziehen. Betroffen davon sind diejenigen, die Strom an
Letztverbraucher liefern. Der selbst erzeugte und selbst verbrauchte Strom unterliegt allerdings nicht dieser Verpflichtung.
Aber auch...
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Donnerstag, 22.07.2004, 16:20 Uhr
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