
Quelle: E&M
AUS DER ZEITUNG:
KWK-Branche fordert klare Perspektiven
Der Druck wächst, KWK-Anlagen in die Dekarbonisierungsstrategie zu integrieren. Das hat die neue Bundesregierung erkannt. Ihre Pläne sieht die Branche aber nicht durchweg positiv.
Die KWK-Branche steht unter hohem Transformationsdruck. Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen zur künftigen Ausgestaltung des
Förderrahmens seit Monaten unbeantwortet. Mit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD verbindet die
Branche die Erwartung, dass aufgeschobene Reformen − insbesondere die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) − zügig
angegangen werden. Entscheidend ist aus Sicht vieler Marktakteure, dass die Politik Planungssicherheit schafft.
Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt. Zwar zeigte das letzte BHKW-Ranking von E&M und dem Öko-Institut für 2023 leichte Erholungstendenzen, doch der Markt ist weiterhin unter Druck. Auf dem BHKW-Jahreskongress Mitte Mai in Dresden wurde deutlich, dass insbesondere der Absatz im Inland schwächelt. In Deutschland habe die KWK-Branche im vergangenen Jahr „große Probleme“ gehabt und die Nachfrage habe lediglich ein wenig angezogen, sagte Markus Gailfuß, Geschäftsführer von BHKW-Consult, dem Veranstalter des Jahreskongresses. Auch der Export zeigt weiterhin eine rückläufige Tendenz. Gailfuß: „Großkonzerne profitieren zwar vom US-Markt“ aufgrund der Politik des US-Präsidenten Donald Trump in Richtung fossile Brennstoffe. Allerdings bleiben viele mittelständischen Firmen und Hersteller dabei außen vor.
Eine große Bremse bleibt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Es wurde zwar von der alten Bundesregierung noch bis 2030 verlängert, aber eine langfristige Perspektive fehlt. Im Koalitionsvertrag steht nun, dass die Potenziale der KWK konsequent und langfristig genutzt werden müssen. „Dafür wird das KWKG noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus angepasst.“
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung bewertet die Aussagen im Koalitionsvertrag positiv. „Dass die Kraft-Wärme-Kopplung bei den Themen Versorgungssicherheit, Flexibilisierung und Planungssicherheit ausdrücklich genannt wird, ist ein wichtiges Signal“, sagte Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK. Um die Potenziale der Technologie nutzen zu können, seien jedoch weiterhin finanzielle und steuerliche Anreize nötig − und damit eine Reform des bestehenden Förderregimes.
Allerdings zeigen sich Experten skeptisch, was den Zeithorizont angeht. Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen schätzt, dass die Novellierung des KWKG frühestens im nächsten Jahr kommen wird. Derzeit werde es evaluiert. Jacobshagen, Partner und Anwalt bei Becker Büttner Held (BBH), geht davon aus − dies sagte er in Dresden −, dass die Bundesregierung auf das Beihilfe-Urteil des Europäischen Gerichtshofs warten werde. Der EuGH will Mitte des Jahres entscheiden, ob die weitere KWK-Förderung beihilferechtlich im Einklang mit der Rechtsauslegung der Europäischen Kommission steht.
Ausschreibungen laufen aus − Branche drängt auf Klarstellung
Bei einem weiteren Punkt hofft der Experte, dass die Bundesregierung zügig reagiert. Denn übersehen werde, dass die Verlängerung des KWKG nur für KWK-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen gelte. Für einen erheblichen Teil der Anlagen, die an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen, verbleiben derzeit nur noch die zwei Ausschreibungsrunden im Juni und Dezember. Bislang gibt es keine Verlängerung der KWK- beziehungsweise der iKWK-Ausschreibung über das Jahr 2025 hinaus. Auch hier braucht es eine Klarstellung.
Für das Inlandsgeschäft ergibt sich ein Spannungsfeld: Auf der einen Seite ist eine schnelle wirtschaftliche Erholung dringend nötig. Auf der anderen Seite muss die neue Bundesregierung klären, wie sie die KWK künftig sinnvoll in die Kraftwerksstrategie als auch in einen Kapazitätsmarkt integrieren will. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) plädiert bei den gesetzlichen Regelungen daher für eine zweistufige Weiterentwicklung des KWKG, wie Johannes Dornberger als Referent auf dem BHKW-Jahreskongress ausführte. Er sprach sich dafür aus, kurzfristige Investitionssicherheit mithilfe einer „echten“ Verlängerung des Gesetzes zu schaffen, um dann mittelfristig eine strategische Integration in die Kraftwerksstrategie sowie in den Kapazitätsmarkt zu schaffen. Außerdem sei eine weitere Harmonisierung mit den ordnungsrechtlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) nötig.
Unternehmen und Verbände sind sich mit der Bundesregierung darin einig, dass eine stärkere Flexibilisierung der Anlagen sowie eine schnelle Dekarbonisierung der Brennstoffe kommen müssten. KWK-Experte Markus Gailfuß betonte aber, dass das Bundeswirtschaftsministerium bislang vor allem auf wasserstoffbasierte Großanlagen setze; dezentrale KWK-Strukturen spielten eine untergeordnete Rolle. „Begrifflichkeit und Technologie von dezentralen Heizkraftwerken gehören nicht zur natürlichen DNA des BMWE“, sagte Gailfuß beim BHKW-Jahreskongresses. Bei diesem Punkt wird die KWK-Branche noch Überzeugungsarbeit leisten müssen.
Studien zeigen, dass die KWK für ein funktionierendes und kostengünstiges Energiesystem einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Marco Wünsch von der Prognos AG betont die systemdienliche Funktion flexibler KWK-Anlagen, etwa zur Deckung der Residuallast oder als Wärmeerzeuger bei hohen Strompreisen in den Wintermonaten. Die meisten Anwendungen in Verkehr, Gebäude und Industrie sollen bis 2045 elektrifiziert werden − und damit auch die Wärmeseite. Wünsch: „Damit wird Deutschland im Jahr 2045 viel mehr Strom benötigen.“ Zeitgleich würden die „Saisonalität der Erzeugung und damit auch der Preise immer ausgeprägter“.
Saisonalität der Erzeugung nimmt zu
Gerade in den „angespannten“ Monaten November bis Februar mache die gekoppelte Erzeugung aus KWK auch weiterhin Sinn. Laut Wünsch belegen die Studien, dass ein Ausbau an Kraftwerkskapazität nötig sei. Die heutige Leistung von Gaskraftwerken liege bei etwa 30 GW. Langfristig müssten es aber 60 bis 70 GW werden. Dabei nehmen solche Kraftwerke künftig unterschiedliche Rollen ein − als Anlagen mit relativ vielen Betriebsstunden und als Anlagen zur reinen Spitzenlastabdeckung.
Auf der Wärmeseite stellen gerade in den Wintermonaten bei geringer Erneuerbaren-Einspeisung und hohen Strompreisen die KWK-Anlagen effizient und kostengünstig Wärme und Strom bereit. Und das schon heute. „Die KWK ist das Rückgrat der Fernwärme“, betonte Johannes Dornberger vom AGFW. „Zukünftig wird die Technologievielfalt sicher bunter werden.“ Aber auch die KWK werde weiterhin eine Rolle spielen, denn sie bringe einen entscheidenden Vorteil mit: Sie gehe hocheffizient mit dem Brennstoff um. Das werde auch künftig entscheidend sein. Aus diesem „Effizienzgedanken“ heraus werde die KWK auch gefördert, so Dornberger. Und auch in einem klimaneutralen System bleiben Wasserstoff, Biomasse und unvermeidbare Abwärme − eben grüne Quellen − eine knappe, aber nötige Ressource.
Laut Prognos sollen auch 2045 noch etwa 30 Prozent des Fernwärmebedarfs durch KWK und Biomasse gedeckt werden. Fachleute sehen in einem modernisierten KWKG ein zentrales Steuerungsinstrument, um diese Rolle künftig abzusichern. Entscheidend sei jedoch der politische Wille zur Umsetzung.
Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt. Zwar zeigte das letzte BHKW-Ranking von E&M und dem Öko-Institut für 2023 leichte Erholungstendenzen, doch der Markt ist weiterhin unter Druck. Auf dem BHKW-Jahreskongress Mitte Mai in Dresden wurde deutlich, dass insbesondere der Absatz im Inland schwächelt. In Deutschland habe die KWK-Branche im vergangenen Jahr „große Probleme“ gehabt und die Nachfrage habe lediglich ein wenig angezogen, sagte Markus Gailfuß, Geschäftsführer von BHKW-Consult, dem Veranstalter des Jahreskongresses. Auch der Export zeigt weiterhin eine rückläufige Tendenz. Gailfuß: „Großkonzerne profitieren zwar vom US-Markt“ aufgrund der Politik des US-Präsidenten Donald Trump in Richtung fossile Brennstoffe. Allerdings bleiben viele mittelständischen Firmen und Hersteller dabei außen vor.
Eine große Bremse bleibt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Es wurde zwar von der alten Bundesregierung noch bis 2030 verlängert, aber eine langfristige Perspektive fehlt. Im Koalitionsvertrag steht nun, dass die Potenziale der KWK konsequent und langfristig genutzt werden müssen. „Dafür wird das KWKG noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus angepasst.“
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung bewertet die Aussagen im Koalitionsvertrag positiv. „Dass die Kraft-Wärme-Kopplung bei den Themen Versorgungssicherheit, Flexibilisierung und Planungssicherheit ausdrücklich genannt wird, ist ein wichtiges Signal“, sagte Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK. Um die Potenziale der Technologie nutzen zu können, seien jedoch weiterhin finanzielle und steuerliche Anreize nötig − und damit eine Reform des bestehenden Förderregimes.
Allerdings zeigen sich Experten skeptisch, was den Zeithorizont angeht. Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen schätzt, dass die Novellierung des KWKG frühestens im nächsten Jahr kommen wird. Derzeit werde es evaluiert. Jacobshagen, Partner und Anwalt bei Becker Büttner Held (BBH), geht davon aus − dies sagte er in Dresden −, dass die Bundesregierung auf das Beihilfe-Urteil des Europäischen Gerichtshofs warten werde. Der EuGH will Mitte des Jahres entscheiden, ob die weitere KWK-Förderung beihilferechtlich im Einklang mit der Rechtsauslegung der Europäischen Kommission steht.
Ausschreibungen laufen aus − Branche drängt auf Klarstellung
Bei einem weiteren Punkt hofft der Experte, dass die Bundesregierung zügig reagiert. Denn übersehen werde, dass die Verlängerung des KWKG nur für KWK-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen gelte. Für einen erheblichen Teil der Anlagen, die an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen, verbleiben derzeit nur noch die zwei Ausschreibungsrunden im Juni und Dezember. Bislang gibt es keine Verlängerung der KWK- beziehungsweise der iKWK-Ausschreibung über das Jahr 2025 hinaus. Auch hier braucht es eine Klarstellung.
Für das Inlandsgeschäft ergibt sich ein Spannungsfeld: Auf der einen Seite ist eine schnelle wirtschaftliche Erholung dringend nötig. Auf der anderen Seite muss die neue Bundesregierung klären, wie sie die KWK künftig sinnvoll in die Kraftwerksstrategie als auch in einen Kapazitätsmarkt integrieren will. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) plädiert bei den gesetzlichen Regelungen daher für eine zweistufige Weiterentwicklung des KWKG, wie Johannes Dornberger als Referent auf dem BHKW-Jahreskongress ausführte. Er sprach sich dafür aus, kurzfristige Investitionssicherheit mithilfe einer „echten“ Verlängerung des Gesetzes zu schaffen, um dann mittelfristig eine strategische Integration in die Kraftwerksstrategie sowie in den Kapazitätsmarkt zu schaffen. Außerdem sei eine weitere Harmonisierung mit den ordnungsrechtlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) nötig.
Unternehmen und Verbände sind sich mit der Bundesregierung darin einig, dass eine stärkere Flexibilisierung der Anlagen sowie eine schnelle Dekarbonisierung der Brennstoffe kommen müssten. KWK-Experte Markus Gailfuß betonte aber, dass das Bundeswirtschaftsministerium bislang vor allem auf wasserstoffbasierte Großanlagen setze; dezentrale KWK-Strukturen spielten eine untergeordnete Rolle. „Begrifflichkeit und Technologie von dezentralen Heizkraftwerken gehören nicht zur natürlichen DNA des BMWE“, sagte Gailfuß beim BHKW-Jahreskongresses. Bei diesem Punkt wird die KWK-Branche noch Überzeugungsarbeit leisten müssen.
Studien zeigen, dass die KWK für ein funktionierendes und kostengünstiges Energiesystem einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Marco Wünsch von der Prognos AG betont die systemdienliche Funktion flexibler KWK-Anlagen, etwa zur Deckung der Residuallast oder als Wärmeerzeuger bei hohen Strompreisen in den Wintermonaten. Die meisten Anwendungen in Verkehr, Gebäude und Industrie sollen bis 2045 elektrifiziert werden − und damit auch die Wärmeseite. Wünsch: „Damit wird Deutschland im Jahr 2045 viel mehr Strom benötigen.“ Zeitgleich würden die „Saisonalität der Erzeugung und damit auch der Preise immer ausgeprägter“.
Saisonalität der Erzeugung nimmt zu
Gerade in den „angespannten“ Monaten November bis Februar mache die gekoppelte Erzeugung aus KWK auch weiterhin Sinn. Laut Wünsch belegen die Studien, dass ein Ausbau an Kraftwerkskapazität nötig sei. Die heutige Leistung von Gaskraftwerken liege bei etwa 30 GW. Langfristig müssten es aber 60 bis 70 GW werden. Dabei nehmen solche Kraftwerke künftig unterschiedliche Rollen ein − als Anlagen mit relativ vielen Betriebsstunden und als Anlagen zur reinen Spitzenlastabdeckung.
Auf der Wärmeseite stellen gerade in den Wintermonaten bei geringer Erneuerbaren-Einspeisung und hohen Strompreisen die KWK-Anlagen effizient und kostengünstig Wärme und Strom bereit. Und das schon heute. „Die KWK ist das Rückgrat der Fernwärme“, betonte Johannes Dornberger vom AGFW. „Zukünftig wird die Technologievielfalt sicher bunter werden.“ Aber auch die KWK werde weiterhin eine Rolle spielen, denn sie bringe einen entscheidenden Vorteil mit: Sie gehe hocheffizient mit dem Brennstoff um. Das werde auch künftig entscheidend sein. Aus diesem „Effizienzgedanken“ heraus werde die KWK auch gefördert, so Dornberger. Und auch in einem klimaneutralen System bleiben Wasserstoff, Biomasse und unvermeidbare Abwärme − eben grüne Quellen − eine knappe, aber nötige Ressource.
Laut Prognos sollen auch 2045 noch etwa 30 Prozent des Fernwärmebedarfs durch KWK und Biomasse gedeckt werden. Fachleute sehen in einem modernisierten KWKG ein zentrales Steuerungsinstrument, um diese Rolle künftig abzusichern. Entscheidend sei jedoch der politische Wille zur Umsetzung.

© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 03.06.2025, 08:53 Uhr
Dienstag, 03.06.2025, 08:53 Uhr
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