
Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
KWK-Ausschreibungen mit hohem Andrang
Die Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme der Bundesnetzagentur zum 1. Juni trafen auf großes Interesse und waren deutlich überzeichnet.
Am 8. Juli gab die Bundesnetzagentur die Zuschläge der KWK-Ausschreibungen zum Termin 1. Juni bekannt. Sie betreffen Anlagen
mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) und für innovative Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung (innovative KWK-Systeme). Es handelt
sich um zwei getrennte Ausschreibungsverfahren. In KWK-Anlagen werden Strom und Nutzwärme erzeugt.
In beiden Segmenten ist laut der Behörde eine deutlich höhere Gebotsanzahl im Vergleich zu den vorherigen Ausschreibungen zu verzeichnen. Beide Segmente sind hinsichtlich der Gebotsmengen weit überzeichnet. Der Bieterwettbewerb führt zu einem sinkenden Durchschnittspreis der bezuschlagten Gebote.
Die Überzeichnung verweist auf ein ungelöstes Problem: Nach wie vor fehlt eine rechtliche Grundlage für KWK- und iKWK-Ausschreibungen über das Jahr 2025 hinaus. Die Branche fordert eine zeitnahe Klarstellung. Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) weist darauf hin, dass für Ausschreibungen nach dem Stichtag keine verbindlichen Regelungen existieren. Auch die Bundesnetzagentur bestätigt dies auf ihrer Website: „Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen enden diese Ausschreibungen mit der Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2025.“
Ausschreibung für KWK-Anlagen
Zu der ausgeschriebenen Menge für KWK-Anlagen von 89,98 MW wurden 37 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 145,534 MW fristgerecht eingereicht. Damit war die Ausschreibung weit überzeichnet. Die Anzahl der Gebote hat sich in etwa verdreifacht gegenüber zwölf Geboten in der letzten Ausschreibung. 31 Gebote sind zulässig (129,583 MW) und sechs Gebote nicht zulässig (15,951 MW).
Es konnten 17 Gebote mit einer Menge von insgesamt 88,012 MW bezuschlagt werden. Die Zuschlagswerte reichen von 4,99 Ct/kWh bis 6,38 Ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,73 Ct/kWh und damit unterhalb der letzten beiden Ausschreibungen mit 6 Ct/kWh sowie 6,51 Ct/kWh. Der mögliche Maximalpreis von 7 Ct/kWh wurde deutlich unterschritten, so die Agentur.
Ausschreibung für innovative KWK-Systeme
Zur ausgeschriebenen Menge für innovative KWK-Systeme von 29,970 MW wurden 24 Gebote mit einem Volumen von in Summe 74,445 MW eingereicht. Damit war die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme ebenfalls weit überzeichnet. Die Gebotsanzahl hat sich gegenüber der letzten Ausschreibung (13 Gebote) nahezu verdoppelt. Von den eingesandten Geboten waren alle Gebote zulässig.
Es erhielten acht Gebote mit einer Gesamtmenge von 25,340 MW einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 5,98 ct/kWh und 7,90 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 7,15 ct/kWh. Damit ist der durchschnittliche Zuschlagswert gegenüber 9,84 ct/kWh in der letzten Ausschreibung und 11,25 ct/kWh in der vorletzten Ausschreibung beträchtlich gesunken. Der mögliche Maximalpreis betrug 12,0 ct/kWh.
Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 statt. Die Zuschlagsübersichten sind für KWK-Anlagen und Innovative KWK-Systeme im Internet abrufbar.
In beiden Segmenten ist laut der Behörde eine deutlich höhere Gebotsanzahl im Vergleich zu den vorherigen Ausschreibungen zu verzeichnen. Beide Segmente sind hinsichtlich der Gebotsmengen weit überzeichnet. Der Bieterwettbewerb führt zu einem sinkenden Durchschnittspreis der bezuschlagten Gebote.
Die Überzeichnung verweist auf ein ungelöstes Problem: Nach wie vor fehlt eine rechtliche Grundlage für KWK- und iKWK-Ausschreibungen über das Jahr 2025 hinaus. Die Branche fordert eine zeitnahe Klarstellung. Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) weist darauf hin, dass für Ausschreibungen nach dem Stichtag keine verbindlichen Regelungen existieren. Auch die Bundesnetzagentur bestätigt dies auf ihrer Website: „Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen enden diese Ausschreibungen mit der Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2025.“
Ausschreibung für KWK-Anlagen
Zu der ausgeschriebenen Menge für KWK-Anlagen von 89,98 MW wurden 37 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 145,534 MW fristgerecht eingereicht. Damit war die Ausschreibung weit überzeichnet. Die Anzahl der Gebote hat sich in etwa verdreifacht gegenüber zwölf Geboten in der letzten Ausschreibung. 31 Gebote sind zulässig (129,583 MW) und sechs Gebote nicht zulässig (15,951 MW).
Es konnten 17 Gebote mit einer Menge von insgesamt 88,012 MW bezuschlagt werden. Die Zuschlagswerte reichen von 4,99 Ct/kWh bis 6,38 Ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,73 Ct/kWh und damit unterhalb der letzten beiden Ausschreibungen mit 6 Ct/kWh sowie 6,51 Ct/kWh. Der mögliche Maximalpreis von 7 Ct/kWh wurde deutlich unterschritten, so die Agentur.
Ausschreibung für innovative KWK-Systeme
Zur ausgeschriebenen Menge für innovative KWK-Systeme von 29,970 MW wurden 24 Gebote mit einem Volumen von in Summe 74,445 MW eingereicht. Damit war die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme ebenfalls weit überzeichnet. Die Gebotsanzahl hat sich gegenüber der letzten Ausschreibung (13 Gebote) nahezu verdoppelt. Von den eingesandten Geboten waren alle Gebote zulässig.
Es erhielten acht Gebote mit einer Gesamtmenge von 25,340 MW einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 5,98 ct/kWh und 7,90 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 7,15 ct/kWh. Damit ist der durchschnittliche Zuschlagswert gegenüber 9,84 ct/kWh in der letzten Ausschreibung und 11,25 ct/kWh in der vorletzten Ausschreibung beträchtlich gesunken. Der mögliche Maximalpreis betrug 12,0 ct/kWh.
Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 statt. Die Zuschlagsübersichten sind für KWK-Anlagen und Innovative KWK-Systeme im Internet abrufbar.
Susanne Harmsen und Heidi Roider
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 08.07.2025, 11:34 Uhr
Dienstag, 08.07.2025, 11:34 Uhr
Mehr zum Thema